Datenschützer warnt Behörden vor GEZ-Mitarbeitern
Insbesondere die Mitarbeiter, die ermitteln sollen, ob ungemeldete Geräte im Einsatz sind, gehen oft zu weit. So berichtet Schurig beispielsweise von einem Fall, in dem sie die Polizei riefen, um die Personalien des Pächters eines Kleingartens feststellen zu lassen.
Dabei gaben sie sich fälschlich als Mitarbeiter des MDR aus. "Tatsächlich haben die freien Mitarbeiter der GEZ weder Anspruch auf Amtshilfe noch auf Vollzugshilfe von Seiten der Polizei, da sie nicht Mitarbeiter einer Behörde und auch nicht vertretungsberechtigt für eine der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind", erklärte der Datenschutzbeauftragte.
Das geschilderte Verhalten sei allerdings kein Einzelfall. Immer wieder werde die Polizei von freien GEZ-Mitarbeitern missbraucht. Aber auch die Meldebehörden versuchen GEZ-Angehörige als willfährige Auskunftsquelle zu nutzen. Ein Beauftragter soll beispielsweise eine Liste mit allen Einwohnern zwischen 16 und 28 Jahren angefordert haben.
Schurig vermutet, dass mit dieser vor allem die neuen Gebühren auf PCs und Smartphones eingefordert werden sollten. Allerdings seien Nachfragen bei Meldebehörden nur in Einzelfällen gerechtfertigt, wenn Anhaltspunkte zu falschen Angaben vorlägen.
Schurig sah sich deshalb angehalten, staatliche Stellen vor den Methoden der GEZ zu warnen. "Ich empfehle den sächsischen Behörden, bei der GEZ zweimal hinzusehen und auch zu prüfen, ob sie Daten übermitteln müssen, bevor der GEZ Daten zur Verfügung gestellt werden", sagte er.
Dabei gaben sie sich fälschlich als Mitarbeiter des MDR aus. "Tatsächlich haben die freien Mitarbeiter der GEZ weder Anspruch auf Amtshilfe noch auf Vollzugshilfe von Seiten der Polizei, da sie nicht Mitarbeiter einer Behörde und auch nicht vertretungsberechtigt für eine der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind", erklärte der Datenschutzbeauftragte.
Das geschilderte Verhalten sei allerdings kein Einzelfall. Immer wieder werde die Polizei von freien GEZ-Mitarbeitern missbraucht. Aber auch die Meldebehörden versuchen GEZ-Angehörige als willfährige Auskunftsquelle zu nutzen. Ein Beauftragter soll beispielsweise eine Liste mit allen Einwohnern zwischen 16 und 28 Jahren angefordert haben.
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Christian Kahle
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