Expertenkreis: "Killerspiele und Paintball verbieten!"
Der "Expertenkreis Amok", den das Land Baden-Württemberg nach dem Amoklauf von Winnenden im März ins Leben rief, hat heute einen umfassenden Forderungskatalog vorgelegt.
Dieser soll das Risiko solcher Taten in der Zukunft reduzieren. Dazu wurden vor allem die Aspekte Prävention und Früherkennung, Sicherheitsmaßnahmen an Schulen, Wirksamkeit des Waffenrechts und die Rolle der Medien analysiert. Heraus kamen verschiedene Vorschläge, zu denen auch wieder ein Verbot so genannter Killerspiele gehört.
"Aufgrund der unbestimmten Rechtsbegriffe und der damit verbundenen mangelnden Praktikabilität wird § 131 StGB bei Computerspielen nur selten angewandt. Es wird empfohlen, den Bund aufzufordern, das Verbot von gewaltverherrlichenden Darstellungen, v. a. bei Computerspielen (off- und online), durch Änderung des Strafgesetzbuches im Rahmen der verfassungsrechtlichen Schranken auszudehnen", heißt es in dem Papier.
Parallel dazu wird auch die Idee des Paintball-Verbotes wieder aufgewärmt: "Repressivere Vorgaben für Computerspiele erscheinen nur dann sinnvoll, wenn auch vergleichbare Situationen mit echten Waffen bzw. realen Paintballspielen sanktioniert werden. Es wäre paradox, das virtuelle Schießen auf Menschen in Computerspielen zu verbieten, während das reale Schießen mit Farbkugeln auf Menschen bzw. mit scharfen Waffen in wirklichkeitsnahen Situationen weiter zulässig bleibt."
Im Medienbereich empfehlen die Experten unter anderem, die vom Staatsministerium geplante Initiative Kindermedienland Baden-Württemberg zu unterstützen. „Mit dieser Initiative möchten wir die zahlenreichen Projekte und Maßnahmen zur Förderung der Medienbildung und -erziehung von Kindern und Jugendlichen, die es im Land gibt, bündeln, besser vernetzen, bekannter machen sowie in bestimmten Bereichen ergänzen“, erklärte Medienminister Wolfgang Reinhart.
Der Forderungskatalog umfasst darüber hinaus zahlreiche weitere Vorschläge. Diese reichen von einem Ausbau psychologischer Hilfsangebote für labile Jugendliche bis hin zu verschärften Regelungen für den Umgang mit Waffen in Schützenvereinen.
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