Filesharing-Prozess: Millionenstrafe wegen 24 Songs
Lediglich 24 Songs, die die Nutzerin Jammie Thomas-Rasset demnach im Shared-Ordner ihres Kazaa-Clients liegen hatte, waren Gegenstand des Verfahrens. Die Anwälte der Musikindustrie bezifferten den Schaden aus der Bereitstellung der Titel auf jeweils 80.000 Dollar und konnten sich damit durchsetzen.
Insgesamt sollen sich in dem Austauschverzeichnis 1.700 Musikdateien befunden haben. Die Kläger konzentrierten sich allerdings lediglich auf die fraglichen 24 Songs. Trotzdem ist Thomas-Rasset durch das Urteil faktisch auf Lebenszeit ruiniert.
Die Nutzerin wurde bereits im Oktober 2007 zu einer Schadensersatzzahlung von 222.000 Dollar verurteilt. Diese Entscheidung musste wegen Verfahrensfehlern allerdings rückgängig gemacht werden. In dieser Woche lief das Verfahren erneut an.
Die Anwälte von Thomas-Rasset hatten versucht, eine Verurteilung abzuwehren, indem sie auf die unzureichenden Beweise hinwiesen. Demnach könne die Musikindustrie nur nachweisen, von welcher IP-Adresse aus, die Urheberrechtsverletzungen begangen wurden, nicht aber, ob Thomas-Rasset persönlich für sie verantwortlich war.
Dieser Argumentation folgte das Gericht aber nicht. Der Prozess wird sich aller Voraussicht nach aber fortsetzen. Die Verteidiger von Thomas-Rasset kündigten bereits an, in Berufung zu gehen.
Insgesamt sollen sich in dem Austauschverzeichnis 1.700 Musikdateien befunden haben. Die Kläger konzentrierten sich allerdings lediglich auf die fraglichen 24 Songs. Trotzdem ist Thomas-Rasset durch das Urteil faktisch auf Lebenszeit ruiniert.
Die Nutzerin wurde bereits im Oktober 2007 zu einer Schadensersatzzahlung von 222.000 Dollar verurteilt. Diese Entscheidung musste wegen Verfahrensfehlern allerdings rückgängig gemacht werden. In dieser Woche lief das Verfahren erneut an.
Die Anwälte von Thomas-Rasset hatten versucht, eine Verurteilung abzuwehren, indem sie auf die unzureichenden Beweise hinwiesen. Demnach könne die Musikindustrie nur nachweisen, von welcher IP-Adresse aus, die Urheberrechtsverletzungen begangen wurden, nicht aber, ob Thomas-Rasset persönlich für sie verantwortlich war.
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