Filesharing: IP-Adresse unzureichend für Klage

Recht, Politik & EU Das Tribunale Ordinario di Roma, ein Gericht in Rom, hat eine Klage der Medienindustrie gegen einen mutmaßlichen Filesharing-Nutzer mangels ausreichender Beweise zurückgewiesen.

Die Anwälte der Rechteinhaber hatten wie üblich im Rahmen eines Strafverfahrens die IP-Adresse genutzt, um die Identität des Nutzers zu ermitteln und ihn zu verklagen. Das Gericht führte in seiner Abweisung der Klage allerdings aus, dass der Betroffene zwar der Anschlussinhaber ist, daraus aber nicht geschlossen werden könne, dass er die Urheberrechtsverletzung beging.


Ohne weitergehende Belege lehnte der zuständige Richter es ab, ein Verfahren einzuleiten. Um einen Prozess zu eröffnen, wären zumindest zusätzliche Indizien nötig, die auf eine Tat durch den Anschlussinhaber hindeuten - wie beispielsweise ein Nachweis der Nutzung der Tauschbörse von dessen PC, möglichst sogar noch von seinem privaten Benutzerkonto aus.

Die Ermittlung solcher Beweise würden es allerdings erfordern, eine Hausdurchsuchung durchzuführen und den Rechner zu beschlagnahmen. Da solch rigide Maßnahmen gegen das Prinzip der Verhältnismäßigkeit verstoßen würden, hatten Staatsanwaltschaften in Deutschland es beispielsweise mehrfach verwehrt, überhaupt strafrechtliche Ermittlungen gegen Filesharer aufzunehmen.
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In dubio pro reo - - - Im Zweifel für den Angeklagten.
 
@Sehr-Gut: Veni Vidi Respinto - Kam, sah, lehnte ab.
 
@lutschboy: Homo homini lupus. O si taccuisses.
 
@Sehr-Gut: lol bin ja schon ruhig
 
@lutschboy: War ja nicht so gemeint. Für viele hört sich das ohnehin an, wie die Zaubersprüche von Harry Potter ^^


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