Filesharing ohne Profit ist in Spanien legal

Filesharing Nachdem die Rechteinhaber in Spanien mit dem Versuch scheiterten, eine Three-Strikes-Regelung wie in Frankreich einzuführen, wollten sie gerichtlich gegen rund 200 Seiten vorgehen, die Torrent-Dateien oder eDonkey-Links anbieten. Allerdings hatte man auch damit keinen Erfolg, wie am Beispiel der Internetseite 'Elrincondejesus.com' festgestellt wurde. Demnach wollte die Medienindustrie die Betreiber gerichtlich dazu zwingen, den Betrieb einzustellen. Allerdings lehnte dies der zuständige Richter in Barcelona ab.

Er vertritt die Auffassung, dass grundsätzlich die Unschuldsvermutung gelten muss. So sind P2P-Netzwerke nicht illegal und auch das Einstellen eines Videos oder anderer Mediendateien, die in ein PC-kompatibles Format umgewandelt wurden, stellt keine Reproduktion dar.

Er begründete dies damit, dass das reine Kopieren keinen Profit bringt und auch keine öffentliche Darbietung ist. Zudem ist es nur sehr schwer zu beweisen, dass die Dateien öffentlich angeboten werden, schließlich könnte der Dateiaustausch auch nur mit einer einzelnen Person stattgefunden haben. Die noch offenen Fragen sollen nun in einem Prozess geklärt werden, der im Laufe des Jahres aufgenommen werden soll.
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