Netzsperren: "Kein Mitloggen von Nutzerzugriffen!"

Datenschutz Datenschützer haben deutliche Kritik an den Plänen der Bundesregierung geäußert, zu erfassen, welche Nutzer in den geplanten Filtersystemen gegen kinderpornographische Inhalte hängen bleiben.

"Schon das reine Sperren von Webseiten ist ein grundrechtliches Problem, insbesondere weil dadurch auch rechtmäßige Inhalte des Internet betroffen sein werden", sagte Thilo Weichert, Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD).


Die nun bekannt gewordenen Planungen hätten aber eine völlig neue Überwachungsdimension: Mit dem Speichern der Zugriffsversuche würden voraussichtlich Zigtausende von absolut unschuldigen Menschen zu Verdächtigen gemacht.

"Allein der Umstand, dass eine Internetadresse angeklickt wird, wird zum Ermittlungsansatz wegen Kinderpornografie genommen", erklärte Weichert. Damit würde sich jeder Internetnutzer schon der Gefahr einer Strafverfolgung aussetzen, wenn er eine ihm noch nicht bekannte Adresse aufruft. Immerhin könnte diese in den Sperrlisten verzeichnet sein oder auf eine entsprechende Seite weiterleiten.

Die Aufnahme in die Liste durch eine Verwaltungsbehörde gebe nicht ansatzweise die Sicherheit, dass ein Internetangebot wirklich kriminelle Inhalte enthält, so Weichert. Ein Mitloggen von Webseitenaufrufen wäre nicht nur ein Frontalangriff auf die freie Kommunikation im Internet, sondern zugleich ein Überwachungsinstrument, mit dem die Nutzung des Internet allgemein massiv beeinträchtigt würde.

"Die Bundesregierung täte gut daran, vor einem Beschluss ihre Gesetzentwürfe einer öffentlichen Diskussion zu unterwerfen. Schnellschüsse bei Internetzensur und -kontrolle können hier eine nicht beabsichtigte explosive Wirkung entfalten - für Grundrechte, für die wirtschaftliche Relevanz elektronischer Medien und letztlich für die gesamte Gesellschaft", sagte der Datenschützer.
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"Schnellschüsse bei Internetzensur und -kontrolle können hier eine nicht beabsichtigte explosive Wirkung entfalten - für Grundrechte, für die wirtschaftliche Relevanz elektronischer Medien und letztlich für die gesamte Gesellschaft", sagte der Datenschützer" => Ich seh den supergau schon kommen wo alles in sich impolodiert......
 
@butschre: seine Aussage in allen Ehren, aber von welchen Grundrechten spricht er denn da? Etwa die, die grad abgebaut werden? oO Und seit wann scherrt sich die Bundesregulieru.... äähm... regierung denn darum, was das Volk darüber denkt!? Fragen über Fragen
 
@marex76: Dafür gibt es das BVerfG! Unsere Regierung hat schon oft Blödsinn beschlossen. Auch kein Problem. Sind ja alles Menschen und die machen Fehler... aber zum Glück gibt es stellen die im Notfall kontrollierend über der Regierung stehen! Siehe nicht zuletzt der Fall der Vorratsdatenspeicherung. Länge und Menge an gespeicherten Daten und auch die Art der Verwendung wurden vom BVerfG auch drastisch eingeschränkt und zwar in so weit, dass keine Grundrechte mehr verletzt werden.
 
@Scaver: Du bist auch so'n BVerfG. Haben wir die Vorratsdaten- speicherung oder nicht (Edit: Was du über die Einschränkung schreibst ist Blödsinn, die VDS ist bisher absolut unverändert in Kraft)? Haben wie die Zensur oder nicht? Haben wir die Biometrie- kacke oder nicht? Haben wir den Bundestrojaner oder nicht?
 
@lutschboy: Soweit ich weiß, haben wir derzeit noch keine gesetzliche Zensur im Internet. Das sind derzeit nur private Verträge mit ein paar Internet Providern. Ich bin glücklicherweise bei einem Internet Provider, das nicht zensieren möchte und daher diese Art Verträge nicht unterschreibt.


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