Microsoft: Gebrauchtsoftware nur bei Partnern kaufen
Das Übertragen von Nutzungsrechten einer Software bedarf nach Auffassung des Unternehmens der Zustimmung des Rechteinhabers. Dabei beruft man sich auf ein Urteil des Oberlandesgerichts München vom Juli 2008 im Rechtsstreit zwischen Oracle und der Firma UsedSoft.
Microsoft geht demnach davon aus, dass man hohe Nachzahlungen einfordern kann, wenn der Käufer keine Einwilligung des Herstellers vorweisen kann. Zudem wäre das Management haftbar, wenn illegal übertragene Softwarelizenzen in einer Firma eingesetzt werden.
"Das Risiko für Unternehmen, die nicht ordnungsgemäß übertragene Softwarelizenzen kaufen, wird häufig unterschätzt. Stellt sich heraus, dass die Übertragung rechtswidrig war, darf der Kunde die Software erst wieder nutzen, wenn er ordnungsgemäße Lizenzen (nach-)erworben hat", so Microsoft. Gegebenenfalls müsse er zusätzlich noch Schadenersatz an den Hersteller zahlen.
Der Konzern weist weiter auf mögliche strafrechtliche Konsequenzen hin, die der Einsatz nicht ordnungsgemäß lizenzierter Software nach sich ziehen kann. So drohen im Falle einer nachweisbaren Unterlizenzierung nicht nur die bereits erwähnten Schadenersatzforderungen, sondern auch empfindliche Geldstrafen oder Freiheitsstrafen seien möglich, hieß es.
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