
Wird der Lizenzbestand der Nutzer von "gebrauchter Software" unter die Lupe genommen, erleben viele Unternehmen eine Überraschung. Das Ergebnis zeigt häufig, dass eine ordentliche Übertragung der Lizenzen aus Volumenverträgen wie beispielsweise bei Microsoft Select oder Enterprise Agreements nicht stattgefunden hat. Hintergrund ist, dass Unternehmen beim Kauf von Microsoft-Software in Volumenpaketen einen Vertrag mit der Microsoft Ireland Operations Limited schließen, in dem geregelt ist, dass eine rechtmäßige Lizenzübertragung auf Dritte der Zustimmung durch die irländische Gesellschaft bedarf.
Überträgt ein Kunde unter diesen Voraussetzungen Lizenzen aus Volumenverträgen ohne Zustimmung von Microsoft, begeht er Vertragsbruch und macht sich schadensersatzpflichtig. Im gleichen Zug erwirbt das kaufende Unternehmen damit nur scheinbar ein Nutzungsrecht. Tatsächlich sind diese "Lizenzen" nach Ansicht von Microsoft rechtlich wertlos und bei der installierten Software handelt es sich um Raubkopien.
2007-03-01T11:33:23+01:00Michael Diestelberg
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