Hartz IV - Arbeitslosengeld II online berechnen

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ALG II wird nur für arbeitsfähige im Alter zwischen 15 und 65 gezahlt. Rentner und Pflegegeldempfänger fallen unter das SGB XII, was eine komplett andere Geschichte ist.
Fragen an mich? Bin sachbearbeiter auf einem Sozialamt und war letzte Woche auf einem Lehrgang für ALG II. Wenn ihr nicht genau wisst wovon ihr redet, lasst es lieber ganz!
Tip: Das SGB II kann man im Internet lesen....und nun schauen wir uns zunäcgst § 7 genau(!) an!
Studenten, die dem GRUNDE NACH einen Anspruch auf Leistungen nach dem BaföG haben, sind von den leistungen des SGB II ausgeschlossen. Dem Grunde nach bedeutet abstrakt förderungsfähige Ausbildung und nicht, das tatsächlich was gezahlt wird. Fällt man aus persönlichen Gründen aus dem baföG, bleibt die Ausbildung trotzdem dem Grunde nach förderungsfähig. Aber auch hier gibt es Ausnahmen, die im SGB II explizit beschrieben sind. Grüsse, ein Sachbearbeiter aus einem Sozialamt, der sich grade eine Woche lehrgangstechnisch mit SGB II beschäftigen musste...
aber ziemlich heftig is das schon
Bitte nachdenken! Wer heute arbeitet und morgen arbeitslos wird, hat zunächst einen Anspruch auf ALG I (das heutige normale ALG) also nicht auf SGB II Leistungen! Dort wird weiterhin der bisherige Verdienst als Grundlage berücksichtigt. Bei ALG II, wo man ja später hineinfallen kann, wird dann zunächst auf die Regelleistung für max. 2 Jahre ein Zuschlag berechnet.
Dann verlang Du mal schön von einem deutschen Beamten, das er abends um 23 Uhr noch im Büro sitzt und arbeitet...
Übrigens: Ich bin kein Beamter... Das muss man nämlich nicht sein, um Ahnung von dem zu haben, wovon man redet. Schon vom Beruf des Verwaltungsfachangestellten gehört? Und zu Deinem mehr als unqualifizierten beitrag: Komm bitte persönlich bei mir in´s Büro. Beratungsgespräche sind kostenlos. Gern erkläre ich Dir, wovon Du hier eigentlich redest. Und dafür werde ich nicht entlassen, sondern sogar noch gefördert, weil ich es nwissenden erkläre. ist nämlich mein Beruf :-)
http://www.zeitungs.info/www.vorderstrasse.de/SBPtU354ZPxnX4xLK0WZAi3YK/alg2_berechnung.html
für viele ändert sich nix.
evtl nur weniger sozialhilfeempfänger die nen dicken benz haben
Mit 5 Tagen arbeiten die Wochen bekomme ich grade mal 1000 Euro mehr raus!
Sozialhilfe ist im SGB XII geregelt, das BSHG wird es nicht mehr geben. Mit den von Dirgenannten Voraussetzungen würdest Du unter den Personenkreis des § 7 SGB II fallen und somit Anspruch auf ALG II haben.
ich werde alles menschenmögliche tun um bis dato wieder eine arbeit zu haben (wird zwar schwierig in berlin). denn ich sehe es absolut nicht ein dass ich dem staat sage wie meine finanzen aussehen solange es er auch nicht tut (z.b. Kohl). ausserdem finde ich dass mit diesem hartz gesetz nicht nur gegen 1 menschenrecht verstossen wird. warum die wir hier im osten weniger bekommen als der westen sollen die mir auch mal erkären!! und dass sich herr schröder hinstellt und sagt deutschland wäre ein land voller schmarotzer ist eine frechheit!!! wer verdient denn mehr als 20.000 euros im monat??? fakt ist dass ich deutschland verlassen werde wenn alles schlecht läuft und mir von einem neutralen land aus ansehe wie dieses arme land immer mehr dem schema amerika verfällt....
aber wohin? Welche Fremdsprachen sprichst du? Was kannst du für ein anderes Land (in dem es dir besser gehen könnte) tun?
Über diese einfachen Fragen stolpern die meisten die "Auswandern" wollen...und solltest du diese positiv beantworten können kommt der nächste Hammer...wie das alles finanzieren?
Ich hätte noch ne Menge Fragen auf Lager, das würde aber den Rahmen hier sprengen :)
Bei der von Dir vorgestellten Konstellation rate ich dringend dazu, ZUSÄTZLICH zum Arbeitslohn einen Antrag auf ALG II zustellen. Vollbeschäftigung mit geringem Lohn schliesst Leistungen nach SGB II nicht aus!