BGH: Oberstes Gericht untersagt Facebooks Klarnamenpflicht

Logo, Facebook, Social Network, soziales Netzwerk, Social Media, 739699 Die Verwendung des Facebook-Kontos unter Verwendung eines Pseudonyms ist durchaus möglich. Das Social Network kann nicht auf die Nutzung des echten Namens pochen - egal, was in den Nutzungsbedingungen steht. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. mehr...

Diese Nachricht vollständig anzeigen.

Jetzt einen Kommentar schreiben


Metras Aktienkurs in Euro
❤ WinFuture unterstützen
Sie wollen online einkaufen? Dann nutzen Sie bitte einen der folgenden Links, um WinFuture zu unterstützen: Vielen Dank!