Leistungsschutzrecht: Yahoo reicht Verfassungsbeschwerde ein
Yahoo hat in dieser Woche eine Verfassungsbeschwerde gegen das vor genau einem Jahr in Kraft getretene Leistungsschutzrecht in Deutschland eingereicht. Laut einer Mitteilung von Yahoo will der Konzern damit einer Benachteiligung der deutschen Bürger durch eine Einschränkung der Informationsfreiheit entgegenwirken.
"Wir sind der Ansicht, dass das Leistungsschutzrecht eine verfassungswidrige Beschränkung der Informationsfreiheit der Internetnutzer darstellt, da eine gezielte Informationserlangung im Internet ohne die Hilfe von Suchmaschinen nicht denkbar ist," informiert Helge Huffmann, der als Yahoos Chefsyndikus die Klage vertritt.
Der Hintergrund sind die nach dem Leistungsschutzrecht geforderten Vergütungen auf kleinste Textschnipsel, wie sie Suchmaschinen für die Anzeige der Ergebnisse nutzen. Wenn keine Genehmigungen für die Veröffentlichungen in den Ergebnissen vorliegen und keine Lizenzen gezahlt werden, müssten die Suchmaschinen auf eine Veröffentlichung verzichten - tun sie es dennoch, können die Verlage auf Unterlassung klagen. Bekannt wurde das Leistungsschutzrecht vor allem als "Lex Google", da Google den größten Marktanteil in Deutschland einnimmt und zunächst mitteilte, Ergebnisse solcher Verlage, die auf Lizenzzahlung bestehen, nicht weiter in den Suchergebnissen wie Google News aufzunehmen.
Auch Yahoo dreht nun den Spieß um und meint, dass das neue Gesetz zu einer Einschränkung in den Suchmaschinenergebnissen führe. Beide Seiten - Verleger und Suchmaschinen - beharren auf ihren Standpunkt.
Yahoo erklärt dazu in einer Pressemitteilung: "Das Grundgesetz verpflichtet den Staat zum Schutz der Informationsfreiheit und damit auch der Strukturen, die die Informationserlangung garantieren. Daher halten wir das Leistungsschutzrecht mit der im Grundgesetz garantierten Pressefreiheit (Art. 5 GG), ferner der Berufsfreiheit (Art. 12 GG) und dem Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 GG) für unvereinbar. Nicht zuletzt sind wir der Ansicht, dass das Leistungsschutzrecht aufgrund seiner Unklarheit gegen das Bestimmtheitsgebot verstößt und dadurch zu einer unzumutbaren Rechtsunsicherheit führt."
"Aufgrund der Unbestimmtheit des Gesetzes und der dadurch entstandenden Rechtsunsicherheit fühlten wir uns gezwungen, die Gestaltung unserer Suchergebnisse in der deutschen Nachrichtensuche zu ändern. Unser Ziel ist es, unseren Nutzern Suchergebnisse so personalisiert und vollständig wie möglich zur Verfügung zu stellen, egal wo auf der Welt sie sich befinden. Die Ergebnisse unserer Nachrichtensuche in Deutschland sind im Gegensatz zu jenen in anderen Ländern nun jedoch weniger umfassend und informativ."
Yahoo sei dabei in besonderer Weise vom Leistungsschutzrecht betroffen, man sieht sich als Anbieter eines großen redaktionellen Angebots auch als Presseverleger im Sinne des Leistungsschutzrechts. Außerdem ist Yahoo als Suchmaschinenanbieter durch das Gesetz verpflichtet und gleichzeitig als Presseverleger "geschützt". Dieser Blick von beiden Seiten stelle daher für Yahoo eine besondere Situation dar.
Gegenoffensive
Yahoo geht damit nun in die Offensive, nachdem der Suchmaschinenabieter zu den Unternehmen gehörte, die von der Verwertungsgesellschaft (VG) Media beim deutschen Patent- und Markenamt auf Zahlung von Lizenzgebühren im Sinne des Leistungsschutzrechts verklagt wurden.Der Hintergrund sind die nach dem Leistungsschutzrecht geforderten Vergütungen auf kleinste Textschnipsel, wie sie Suchmaschinen für die Anzeige der Ergebnisse nutzen. Wenn keine Genehmigungen für die Veröffentlichungen in den Ergebnissen vorliegen und keine Lizenzen gezahlt werden, müssten die Suchmaschinen auf eine Veröffentlichung verzichten - tun sie es dennoch, können die Verlage auf Unterlassung klagen. Bekannt wurde das Leistungsschutzrecht vor allem als "Lex Google", da Google den größten Marktanteil in Deutschland einnimmt und zunächst mitteilte, Ergebnisse solcher Verlage, die auf Lizenzzahlung bestehen, nicht weiter in den Suchergebnissen wie Google News aufzunehmen.
Auch Yahoo dreht nun den Spieß um und meint, dass das neue Gesetz zu einer Einschränkung in den Suchmaschinenergebnissen führe. Beide Seiten - Verleger und Suchmaschinen - beharren auf ihren Standpunkt.
Yahoo erklärt dazu in einer Pressemitteilung: "Das Grundgesetz verpflichtet den Staat zum Schutz der Informationsfreiheit und damit auch der Strukturen, die die Informationserlangung garantieren. Daher halten wir das Leistungsschutzrecht mit der im Grundgesetz garantierten Pressefreiheit (Art. 5 GG), ferner der Berufsfreiheit (Art. 12 GG) und dem Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 GG) für unvereinbar. Nicht zuletzt sind wir der Ansicht, dass das Leistungsschutzrecht aufgrund seiner Unklarheit gegen das Bestimmtheitsgebot verstößt und dadurch zu einer unzumutbaren Rechtsunsicherheit führt."
"Aufgrund der Unbestimmtheit des Gesetzes und der dadurch entstandenden Rechtsunsicherheit fühlten wir uns gezwungen, die Gestaltung unserer Suchergebnisse in der deutschen Nachrichtensuche zu ändern. Unser Ziel ist es, unseren Nutzern Suchergebnisse so personalisiert und vollständig wie möglich zur Verfügung zu stellen, egal wo auf der Welt sie sich befinden. Die Ergebnisse unserer Nachrichtensuche in Deutschland sind im Gegensatz zu jenen in anderen Ländern nun jedoch weniger umfassend und informativ."
Yahoo sei dabei in besonderer Weise vom Leistungsschutzrecht betroffen, man sieht sich als Anbieter eines großen redaktionellen Angebots auch als Presseverleger im Sinne des Leistungsschutzrechts. Außerdem ist Yahoo als Suchmaschinenanbieter durch das Gesetz verpflichtet und gleichzeitig als Presseverleger "geschützt". Dieser Blick von beiden Seiten stelle daher für Yahoo eine besondere Situation dar.
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Nadine Juliana DresslerRedakteurin für Windows & Netzwerke
Seit 2001 im Journalismus, klassisch ausgebildet, Autorin eines Windows-Buches. Ihre Themen reichen von Insider-Builds über die FritzBox bis zu DSL und Starlink.
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