Megaupload: Dotcom-Vermögen vor der Freigabe
Der Gründer des Filehosting-Dienstes Megaupload Kim Dotcom erhält möglicherweise in Kürze den Großteil seines Vermögens zurück. Eine Verlängerung der Anordnung zur Beschlagnahme der Millionenwerte wurde jetzt von einem neuseeländischen Gericht abgelehnt.
Wie unter anderem das Stuff Magazine berichtet, hat das Oberste Gericht Neuseelands einen Antrag der Regierung abgelehnt hatte, mit dem die Einfrierung der Konten und anderen Vermögenswerte von Kim Dotcom verlängert werden sollte. Die entsprechenden Anträge wurden im Namen der USA eingereicht, wo Dotcom noch immer wegen massiven Urheberrechtsverletzungen, Verschwörung zur "Piraterie" und Geldwäsche angeklagt ist.
Nach Angaben von Dotcoms Anwälten hat die zuständige Richterin die Anträge der Regierung jetzt abgelehnt, so dass das Auslaufen der auf zwei Jahre befristeten Beschlagnahmeverfügung am Freitag dieser Woche erwartet wird. Dotcom begrüßte die Entscheidung der Richterin natürlich, noch sind aber nicht alle Hürden genommen, damit der als Kim Schmitz in Deutschland geborene Megaupload-Gründer sein Vermögen zurückerhalten kann.
Noch hat die neuseeländische Regierung die Möglichkeit, das jüngste Urteil der Richterin anzufechten, weil die Anordnung zur Einfrierung des Vermögens von Dotcom noch zwei weitere Wochen Bestand hat. Es gilt als wahrscheinlich, dass die Regierung der Entscheidung widerspricht. Sollte dies tatsächlich nicht erfolgen, würde Dotcom wieder Zugriff auf einige Millionen Dollar, eine Reihe von Fahrzeugen und andere Werte erhalten, die im Zuge der Schließung von Megaupload vor zwei Jahren beschlagnahmt wurden.
Über Twitter zeigte sich Dotcom wie erwartet höchst erfreut, auch wenn er eingestand, dass die Regierung das Urteil noch anfechten kann. Seine Anwälte versuchen nun, die Verlängerung der Beschlagnahmung zu verhindern, weil es ihrer Ansicht keine ausreichende Rechtsgrundlage dafür gibt. Zwar hatten die Lobbyorganisationen der US-Film- und -Musikindustrie jüngst neue Klagen gegen Dotcom angestrengt, doch diese rechtfertigen laut neuseeländischem Recht nach Meinung der Anwälte nicht, dass die Vermögenswerte von Dotcom weiter eingefroren bleiben.
Nach Angaben von Dotcoms Anwälten hat die zuständige Richterin die Anträge der Regierung jetzt abgelehnt, so dass das Auslaufen der auf zwei Jahre befristeten Beschlagnahmeverfügung am Freitag dieser Woche erwartet wird. Dotcom begrüßte die Entscheidung der Richterin natürlich, noch sind aber nicht alle Hürden genommen, damit der als Kim Schmitz in Deutschland geborene Megaupload-Gründer sein Vermögen zurückerhalten kann.
Noch hat die neuseeländische Regierung die Möglichkeit, das jüngste Urteil der Richterin anzufechten, weil die Anordnung zur Einfrierung des Vermögens von Dotcom noch zwei weitere Wochen Bestand hat. Es gilt als wahrscheinlich, dass die Regierung der Entscheidung widerspricht. Sollte dies tatsächlich nicht erfolgen, würde Dotcom wieder Zugriff auf einige Millionen Dollar, eine Reihe von Fahrzeugen und andere Werte erhalten, die im Zuge der Schließung von Megaupload vor zwei Jahren beschlagnahmt wurden.
Über Twitter zeigte sich Dotcom wie erwartet höchst erfreut, auch wenn er eingestand, dass die Regierung das Urteil noch anfechten kann. Seine Anwälte versuchen nun, die Verlängerung der Beschlagnahmung zu verhindern, weil es ihrer Ansicht keine ausreichende Rechtsgrundlage dafür gibt. Zwar hatten die Lobbyorganisationen der US-Film- und -Musikindustrie jüngst neue Klagen gegen Dotcom angestrengt, doch diese rechtfertigen laut neuseeländischem Recht nach Meinung der Anwälte nicht, dass die Vermögenswerte von Dotcom weiter eingefroren bleiben.
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