Facebook führt feststehendes Impressum ein
Jahrelang gab es immer wieder Streit, Abmahnungen und Klagen aufgrund von fehlender oder ungenügender Impressumsangaben auf Facebook-Seiten. Nun versucht Facebook dem einen Riegel vorzuschieben, indem das soziale Netzwerk ab sofort ein eigenes Impressumsfeld anbietet.
Die Seitenbetreiber müssen es also nur noch nutzen, doch das hat noch seine Tücken. Denn um der in Deutschland nach § 5 Abs. 1 Telemediengesetz geregelten Impressumspflicht im sichtbaren Teil der Webseite nachzukommen, hat Facebook nun eine eigene Rubrik eingeführt (via Allfacebook). Doch Rechtssicherheit bietet das Angebot aktuell nur bedingt. Das neue Impressum für die Seitenbetreiber wird nämlich nur im neuen Facebook-Seitenlayout angezeigt, und das ist noch nicht für alle freigeschaltet.
Bis Mitte April soll das neue Design für jeden Nutzer verfügbar sein - doch selbst dann wäre das Impressum nach der neuen Eingabeoption keine perfekte Sache. Facebook macht es nämlich nicht wie die zahlreichen Generatoren, mit denen man sich ein Impressum erstellen kann: es wird nur ein blanko Feld eingegeben, indem man dann die Informationen hinterlegen kann. Eine große Hilfe ist das nicht, denn wer sich der rechtlichen Relevanz bisher schon bewusst war, hat mit der neuen Option eigentlich so rein gar nichts gewonnen.
Ansonsten hat das Angebot von Facebook nun natürlich den Vorteil, ein feststehendes Impressum, das (demnächst dann) immer direkt auf der Seite angezeigt wird, anzubieten. Vorbei sind damit hoffentlich die Zeiten, indem bei jeder kleinen Layoutänderung überprüft werden musste, ob das eigene Impressum noch den Vorgaben genügt.
1. Die betreffende Seite im Administrationsmodus aufrufen
2. Auf Seiteninfo bearbeiten klicken
3. Alle Informationen in das dafür vorgesehenen Feld "Impressum" eintragen (weiter unten, man hat 1.500 Zeichen Platz)
4. Abspeichern und gegenlesen
Problematisch wird es derzeit noch auf jeden Fall aus der mobilen Ansicht heraus, egal ob über den Webbrowser oder über eine App. Denn dort wird die neue Impressumsrubrik nicht direkt angezeigt. Man kann sie nur aufrufen, wenn man in die Einstellungen geht - womit der Rechtspflicht wiederum nicht Genüge getan wird.
2008 war die erste Abmahnwelle gegen Facebook-Pages-Betreiber bekannt geworden. Seither haben sich zahlreiche Anwälte und Richter mit dem Problem herum geplagt und viele Unternehmen sind in die Falle geraten. Ob das nun mit dem vorgegebenen Feld ad acta gelegt werden kann, bleibt abzuwarten.
Bis Mitte April soll das neue Design für jeden Nutzer verfügbar sein - doch selbst dann wäre das Impressum nach der neuen Eingabeoption keine perfekte Sache. Facebook macht es nämlich nicht wie die zahlreichen Generatoren, mit denen man sich ein Impressum erstellen kann: es wird nur ein blanko Feld eingegeben, indem man dann die Informationen hinterlegen kann. Eine große Hilfe ist das nicht, denn wer sich der rechtlichen Relevanz bisher schon bewusst war, hat mit der neuen Option eigentlich so rein gar nichts gewonnen.
Ansonsten hat das Angebot von Facebook nun natürlich den Vorteil, ein feststehendes Impressum, das (demnächst dann) immer direkt auf der Seite angezeigt wird, anzubieten. Vorbei sind damit hoffentlich die Zeiten, indem bei jeder kleinen Layoutänderung überprüft werden musste, ob das eigene Impressum noch den Vorgaben genügt.
Das Eintragen des neuen Impressums funktioniert für Page-Admins so:
1. Die betreffende Seite im Administrationsmodus aufrufen
2. Auf Seiteninfo bearbeiten klicken
3. Alle Informationen in das dafür vorgesehenen Feld "Impressum" eintragen (weiter unten, man hat 1.500 Zeichen Platz)
4. Abspeichern und gegenlesen
Problematisch wird es derzeit noch auf jeden Fall aus der mobilen Ansicht heraus, egal ob über den Webbrowser oder über eine App. Denn dort wird die neue Impressumsrubrik nicht direkt angezeigt. Man kann sie nur aufrufen, wenn man in die Einstellungen geht - womit der Rechtspflicht wiederum nicht Genüge getan wird.
Tipp
Rechtsanwalt Thomas Schwenke hat sich die neue Einbindung angesehen und dazu einen kleinen Leitfaden geschrieben. Demnach kann auch die Verlinkung von dem neuen Impressumsfeld auf das eigentliche Impressum auf der eigenen Webseite erfolgen, wie es dann gekennzeichnet sein muss, beschreibt Schwenke ausführlich.2008 war die erste Abmahnwelle gegen Facebook-Pages-Betreiber bekannt geworden. Seither haben sich zahlreiche Anwälte und Richter mit dem Problem herum geplagt und viele Unternehmen sind in die Falle geraten. Ob das nun mit dem vorgegebenen Feld ad acta gelegt werden kann, bleibt abzuwarten.
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