PS4: Käufer besitzen Spiel nicht, nur Nutzungsrecht
Böses Microsoft, gutes Sony? Das war der Eindruck, den man noch Mitte des Jahres bei der Diskussion rund um die ursprünglich für die Xbox One geplanten Einschränkungen beim Wiederverkauf bekommen konnte. Nun hat Sony ein großes "Aber" nachgereicht.
Der japanische Hersteller Sony hat kurz vor der US-Veröffentlichung der PlayStation 4 (die Next-Gen-Konsole erscheint in den USA am 15. November) die Nutzungsbedingungen hinsichtlich der Software veröffentlicht. Und darin finden sich mehrere Passagen, die zumindest in der Theorie früheren Aussagen von Sony-Managern widersprechen.
Denn bei Punkt 7 bzw. 7.1 der Software Usage Terms (via Neowin) heißt es etwa: "Disc-basierte Software oder Software-Downloads dürfen nicht wiederverkauft werden, außer dies ist von uns oder von einem anderen Publisher ausdrücklich erlaubt." Bereits unter Punkt 6.3 heißt es zuvor, dass das "Vermieten, Verleihen, Unterlizensieren, Publizieren, Verändern, Adaptieren oder Übersetzen von jeglichen Teilen der Software" nicht zugelassen sei.
Vor allem dürfte auch Punkt 4 bei diesen Nutzungsbedingungen (die übrigens für alle Plattformen von Sony gelten) für jede Menge Diskussionen sorgen: Denn dort heißt es, dass Software "lizensiert, nicht verkauft" werde. Sony: "Das bedeutet, dass man die Rechte an der Software erwirbt und nicht den Besitz." Das ist also ein ganz ähnliches Modell, wie es Amazon bei seinen Kindle-E-Books verwendet: Man kauft ein Buch nicht, sondern nur die Rechte, es auf dem E-Reader nutzen, also lesen zu dürfen.
Bei der Vorstellung der PlayStation-4-Hardware im Rahmen der Spielemesse E3 hatte Jack Tratton, US-Chef von Sony, noch gesagt, dass es keinerlei Limits geben werde und betont, man könne PS4-Games unbeschränkt verkaufen, tauschen oder verleihen. Das gilt als einer der Hauptgründe, warum viele Gamer der PS4 den Vorzug geben wollten. Es ist natürlich möglich, dass es sich bei diesen Richtlinien um eine rechtlich notwendige Formulierung handelt, die keine Auswirkungen auf die Praxis hat, auf dem "Papier" lesen sich aber die Software-Terms doch ziemlich eindeutig.
Denn bei Punkt 7 bzw. 7.1 der Software Usage Terms (via Neowin) heißt es etwa: "Disc-basierte Software oder Software-Downloads dürfen nicht wiederverkauft werden, außer dies ist von uns oder von einem anderen Publisher ausdrücklich erlaubt." Bereits unter Punkt 6.3 heißt es zuvor, dass das "Vermieten, Verleihen, Unterlizensieren, Publizieren, Verändern, Adaptieren oder Übersetzen von jeglichen Teilen der Software" nicht zugelassen sei.
Vor allem dürfte auch Punkt 4 bei diesen Nutzungsbedingungen (die übrigens für alle Plattformen von Sony gelten) für jede Menge Diskussionen sorgen: Denn dort heißt es, dass Software "lizensiert, nicht verkauft" werde. Sony: "Das bedeutet, dass man die Rechte an der Software erwirbt und nicht den Besitz." Das ist also ein ganz ähnliches Modell, wie es Amazon bei seinen Kindle-E-Books verwendet: Man kauft ein Buch nicht, sondern nur die Rechte, es auf dem E-Reader nutzen, also lesen zu dürfen.
Bei der Vorstellung der PlayStation-4-Hardware im Rahmen der Spielemesse E3 hatte Jack Tratton, US-Chef von Sony, noch gesagt, dass es keinerlei Limits geben werde und betont, man könne PS4-Games unbeschränkt verkaufen, tauschen oder verleihen. Das gilt als einer der Hauptgründe, warum viele Gamer der PS4 den Vorzug geben wollten. Es ist natürlich möglich, dass es sich bei diesen Richtlinien um eine rechtlich notwendige Formulierung handelt, die keine Auswirkungen auf die Praxis hat, auf dem "Papier" lesen sich aber die Software-Terms doch ziemlich eindeutig.
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Witold PryjdaSenior Redakteur
Seit 1996 im Journalismus, ausgebildet an der Österreichischen Medienakademie. Sein Spektrum reicht von Robotern und KI über E-Autos bis zur Militärtechnik.
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