Verbraucherschutz gegen Facebooks App-Zentrum

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat erneut eine Abmahnung an das Social Network Facebook verschickt und dieses aufgefordert, sich in seinen Geschäftspraktiken endlich an geltendes Recht zu halten. Diesmal geht es um das vor einiger Zeit gestartete App-Zentrum.
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Europe vs Facebook
In diesem werden Apps von Fremdanbietern auf der Plattform nach Kategorien sortiert anzeigt. Facebook gebe dabei persönliche Daten der Nutzer an die App-Anbieter weiter, ohne dass die User ihre Einwilligung dazu gegeben haben, beklagen die Verbraucherschützer. Man gab dem Social Network eine Frist bis zum 4. September, das Problem abzustellen und eine Unterlassungserklärung abzugeben.

Die Nutzer erhalten derzeit vor der Installation einer App in ihrem Account weder einen vollständigen Hinweis, wozu die weitergegebenen Daten verwendet werden. Noch wird sichergestellt, dass der Nutzer in die Datenweitergabe und -nutzung einwilligt, hieß es. Stattdessen wird durch den Klick auf den Button "Spiel spielen" oder "An Handy schicken" die Einwilligung des Nutzers einfach unterstellt.

Lediglich unterhalb des Buttons befindet sich in kleiner hellgrauer Schrift eine augenscheinlich nicht abschließende Auflistung der Nutzungszwecke durch den App-Anbieter. So räumen sich die Drittanbieter zum Beispiel das Recht ein, auf den Chat, die Informationen der Freunde und die persönliche Kontaktdaten zuzugreifen sowie auf die Pinnwand des Nutzers schreiben zu können.

Eine solche umfassende Datenweitergabe an Dritte, aber auch deren Verwendung sei nach deutschem Recht ohne die bewusste und informierte Einwilligung eines Nutzers nicht erlaubt und nach Auffassung des VZBV ein Verstoß gegen das Telemediengesetz. Gefordert wurde, dass Facebook das App-Zentrum so gestaltet, dass der Nutzer weiß, dass er seine Daten freigibt und wofür diese verwendet werden. Die Praxis des Unternehmens, eine Einwilligung - auch bei anderen Diensten - einfach zu unterstellen, müsse ein Ende haben, so die Verbraucherschützer.
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