EU-Parlament lehnt "Three Strikes"-Regelung ab
Mit "Three Strikes" wird die Praxis bezeichnet, nach der Internet-Nutzern ihr Zugang gesperrt wird, wenn sie zum dritten Mal bei Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen ertappt werden. Grundlage für die Sperrung sind jeweils eigene Ermittlungsergebnisse der Medienindustrie.
Diese versucht die Regelung bereits länger in verschiedenen europäischen Ländern durchzusetzen. Die Einführung würde es Musik- und Filmkonzernen deutlich erleichtern, gegen Filesharing-Nutzer vorzugehen, weil kein aufwändiges Verfahren vor Gericht geführt werden muss.
Nach Ansicht des EU-Parlaments greift ein solches Vorgehen allerdings zu tief in die Grundrechte der Anwender ein. Allerdings hat die Entscheidung des Gremiums noch keine verbindliche Wirkung für die Mitgliedsstaaten. Grund ist die Kompetenzverteilung zwischen den EU-Gremien.
Das EU-Parlament kann selbst keine Gesetzesvorlagen einbringen, die für alle Mitglieder bindend sind. Dies kann nur die EU-Kommission. Die Empfehlung dürfte aber durchaus dafür sorgen, dass die Medienindustrie mit ihrer Lobby-Arbeit weniger erfolgreich ist.
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Christian Kahle
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