Microsoft & Co wollen illegale Inhalte künftig blocken
Auch einige populäre Internetportale haben ihre Beliebtheit dem Umstand zu verdanken, dass ihre Betreiber gern die Augen vor Urheberrechtsverletzungen verschließen. Das Videoportal YouTube dürfte das inzwischen wohl bekannteste Beispiel für diesen Umstand sein. Angesichts zahlreicher Klagen von Rechteinhabern hat man jedoch auch bei YouTube vor kurzem neue Maßnahmen gegen Urheberrechtsverletzungen eingeführt.
Eine Gruppe von amerikanischen Unternehmen will nun einen Schritt weiter gehen. Laut eines Berichts des Wall Street Journal wollen sie gemeinsam neue Richtlinien für den Umgang mit dem Urheberrecht im Netz aufstellen. Es handelt sich um eine Art freiwillige Selbstverpflichtung und nicht um gesetzliche Regelungen.
Die Liste der an dem Vorhaben beteiligten Firmen liest sich wie ein Who-is-Who der amerikanischen Medienindustrie. Neben Microsoft sollen auch die Fernsehsender CBS, NBC und Fox, sowie MySpace, Viacom, Disney und Dailymotion dazu gehören. Ausgerechnet Google hält sich allerdings raus, es habe allerdings Verhandlungen über einen Beitritt des Suchmaschinenbetreibers gegeben.
Die Richtlinien sollen urheberrechtliche Probleme betreffen, die angesichts der steigenden Verbreitung von Inhalten, die von den Nutzern selbst eingestellt werden (User Generated Content, UGC), immer häufiger auftreten. Unter anderem soll Technologie zum Einsatz kommen, die Inhalte filtert, die gegen das Urheberrecht verstoßen. Zudem will man versuchen, die Veröffentlichung illegaler Inhalte von vornherein zu verhindern.
Update: Mittlerweile liegen die Richtlinien vor. Unter UGCPrinciples.com lassen sie sich in ausführlicher Form nachlesen.
Hier die von den Unternehmen aufgestellten Richtlinien in einer Zusammenfassung:
- Implementierung modernster Filtertechnologie, um missbräuchliche Inhalte bei UGC-Diensten zu verhindern, beispielsweise durch das Blockieren illegaler Uploads, bevor sie publik gemacht werden (was die UGC Services, die diese Prinzipien unterstützen, bereits tun)
- Technologische Aufrüstung, sofern wirtschaftlich vertretbar
- Einsetzen der Technologie in einer Weise, die alle legitimen Interessen (z.B. faire Nutzung) gleichermaßen berücksichtigt
- Regelmäßiger Einsatz dieser Technologie zur Entfernung missbräuchlicher Inhalte, die geladen wurden, bevor die Technologie es verhindern konnte
- Gemeinsame Entwicklung von Vorgehensweisen zur zügigen Bearbeitung von Beschwerden wegen irrtümlich blockierter Inhalte
- Erkennung und Entfernung von Links zu Websites, die eindeutig auf die Verbreitung missbräuchlicher Inhalte abzielen und überwiegend so genutzt werden
- Förderung inhaltsreicher, nicht missbräuchlicher Dienste durch kontinuierliches, kooperatives Testen neuer Technologien und einvernehmliches Aktualisieren dieser Leitlinien bei Bedarf, um mit neuen Entwicklungen Schritt zu halten
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