Privates Surfen am Arbeitsplatz ist Kündigungsgrund
Ein Bauleiter hatte gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber Klage erhoben, da er ihm auf Grund längerfristiger, privater Internetnutzung kündigte. Laut Angaben der Firma soll der Mann außerdem pornografisches Bildmaterial heruntergeladen und gespeichert haben.
Dies könne unter Umständen den Ruf der Firma schädigen. Zudem habe er seine Arbeit durch das Surfen erheblich vernachlässigt und dafür Überstunden gemacht, die er sich dann bezahlen ließ. Der Bauleiter bestritt die Vorwürfe und bezeichnete die Kündigung ohne vorherige Abmahnung als unrechtmäßig.
Das Bundesarbeitsgericht dagegen betonte, dass eine Kündigung im Falle einer erheblichen Pflichtverletzung auch ohne vorangegangene Abmahnung erfolgen kann. Es verwies die Klage zurück an das Landesarbeitsgericht, das nun klären muss, ob die Pflichtverletzungen tatsächlich für eine Entlassung ausreichten.
Vielen Dank an Hauner für diese Nachricht!
Neueste Downloads
Neue Nachrichten
Beliebte Nachrichten
Videos
Meist kommentierte Nachrichten
Forum
-
#OSCL26 :: die vielleicht wichtigste Konferenz des zweiten Halbjahres
d-hubs - vor 2 Stunden -
Dark Mode WIN11
Jungspund - Heute 15:38 Uhr -
darktable 5.6.1 freigegeben
d-hubs - Gestern 16:07 Uhr -
Windows 11 und die einsamen Nächte vor dem Bildschirm.
Q 1 - Vorgestern 11:43 Uhr -
LibreOffice 26.8 ist da und konzentriert sich auf drei Kernbereiche
d-hubs - Vorgestern 08:46 Uhr
❤ WinFuture unterstützen
Sie wollen online einkaufen?
Dann nutzen Sie bitte einen der folgenden Links,
um WinFuture zu unterstützen:
Vielen Dank!
Alle Kommentare zu dieser News anzeigen