Privates Surfen am Arbeitsplatz ist Kündigungsgrund
Ein Bauleiter hatte gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber Klage erhoben, da er ihm auf Grund längerfristiger, privater Internetnutzung kündigte. Laut Angaben der Firma soll der Mann außerdem pornografisches Bildmaterial heruntergeladen und gespeichert haben.
Dies könne unter Umständen den Ruf der Firma schädigen. Zudem habe er seine Arbeit durch das Surfen erheblich vernachlässigt und dafür Überstunden gemacht, die er sich dann bezahlen ließ. Der Bauleiter bestritt die Vorwürfe und bezeichnete die Kündigung ohne vorherige Abmahnung als unrechtmäßig.
Das Bundesarbeitsgericht dagegen betonte, dass eine Kündigung im Falle einer erheblichen Pflichtverletzung auch ohne vorangegangene Abmahnung erfolgen kann. Es verwies die Klage zurück an das Landesarbeitsgericht, das nun klären muss, ob die Pflichtverletzungen tatsächlich für eine Entlassung ausreichten.
Vielen Dank an Hauner für diese Nachricht!
Neueste Downloads
Neue Nachrichten
Beliebte Nachrichten
Videos
Meist kommentierte Nachrichten
Forum
-
ODT-Konverter
teddy4you - vor 2 Stunden -
Windows 11 herunterfahren mit Alt+F4
Bronimus - Heute 09:52 Uhr -
Kielux :: 40 Vorträge und 10 Vor-Ort-Workshops
d-hubs - Gestern 23:11 Uhr -
Das Hackfest - ein Projekt für alle ::
d-hubs - Gestern 21:44 Uhr -
AlmaLinux kommt mit der neuesten Version - der 9.9 BETA
d-hubs - Gestern 20:49 Uhr
❤ WinFuture unterstützen
Sie wollen online einkaufen?
Dann nutzen Sie bitte einen der folgenden Links,
um WinFuture zu unterstützen:
Vielen Dank!
Alle Kommentare zu dieser News anzeigen