Privates Surfen am Arbeitsplatz ist Kündigungsgrund

Internet & Webdienste Laut eines Urteils des Bundesarbeitsgerichts ist die private Internetnutzung am Arbeitsplatz ein Kündigungsgrund, wenn der Arbeitnehmer dafür einen Großteil seiner Arbeitszeit nutzt und wichtige Pflichten verletzt. Wie lange man privat am Arbeitsplatz surfen darf, ist von Beruf zu Beruf unterschiedlich. Ein Bauleiter hatte gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber Klage erhoben, da er ihm auf Grund längerfristiger, privater Internetnutzung kündigte. Laut Angaben der Firma soll der Mann außerdem pornografisches Bildmaterial heruntergeladen und gespeichert haben.

Dies könne unter Umständen den Ruf der Firma schädigen. Zudem habe er seine Arbeit durch das Surfen erheblich vernachlässigt und dafür Überstunden gemacht, die er sich dann bezahlen ließ. Der Bauleiter bestritt die Vorwürfe und bezeichnete die Kündigung ohne vorherige Abmahnung als unrechtmäßig.

Das Bundesarbeitsgericht dagegen betonte, dass eine Kündigung im Falle einer erheblichen Pflichtverletzung auch ohne vorangegangene Abmahnung erfolgen kann. Es verwies die Klage zurück an das Landesarbeitsgericht, das nun klären muss, ob die Pflichtverletzungen tatsächlich für eine Entlassung ausreichten.

Vielen Dank an Hauner für diese Nachricht!
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