Privates Surfen am Arbeitsplatz ist Kündigungsgrund

Laut eines Urteils des Bundesarbeitsgerichts ist die private Internetnutzung am Arbeitsplatz ein Kündigungsgrund, wenn der Arbeitnehmer dafür einen Großteil seiner Arbeitszeit nutzt und wichtige Pflichten verletzt. Wie lange man privat am Arbeitsplatz ... mehr...

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