Google klagt wegen künstlich erzeugter Klicks
Beim Pay per Click-Verfahren wird auf einer Internetseite Werbung eingeblendet, die von Google vermittelt wird. Klickt ein Besucher der Internetseite auf diese Werbung, gibt es Geld. In den Nutzungsbedingungen ist sehr detailiert festgehalten, dass keine "künstlichen" Klicks durch technische Verfahren erzeugt werden dürfen.
Google ist auf diesen Verstoß durch eine komplexe Kontrolltechnologie aufmerksam geworden, die derartige Verstöße aufdeckt. "Da Werbetreibende für jeden Klick auf ihre Anzeigen Geld an Google zahlen, ist Google bestrebt, dass jeder Klick von einem User erzeugt wird, der wirkliches Interesse am Content der beworbenen Site hat".
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Michael Diestelberg
Redakteur bei WinFuture
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