Amazon Prime Video: Sammelklage wegen Zwangswerbung gestartet

Heute hat vor dem Obersten Landesgericht München der große Prozess gegen Amazon Prime Video begonnen. Die Verbraucher­zentrale vertritt rund 220.000 Kunden, die sich gegen die nachträgliche Einführung von Werbung und Zusatzgebühren wehren.
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Sammelklage gegen Amazon startet

Vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht in München hat am Dienstag der Zivilprozess gegen den US-Konzern Amazon begonnen. Die Verbraucherzentrale Sachsen vertritt in dem Verfahren fast 220.000 Kunden. Diese wehren sich gegen eine einseitige Vertragsänderung beim Streaming-Dienst Prime Video. Im Zentrum des Streits steht die Frage, ob der Anbieter nachträglich Werbung in ein laufendes Abonnement integrieren darf.

Anfang 2024 hatte das Unternehmen die Konditionen für seinen Videodienst grundlegend angepasst. Abonnenten erhalten seitdem Werbeunterbrechungen bei Filmen sowie Serien und müssen zudem eine verminderte Bildqualität sowie Tonqualität in Kauf nehmen. Wer das Angebot weiterhin komplett werbefrei nutzen möchte, wird mit einer zusätzlichen Gebühr von 2,99 Euro pro Monat zur Kasse gebeten. Die Verbraucherschützer stufen das Vorgehen als unzulässig ein.


Nach Ansicht der Kläger hätte das Unternehmen für die Änderung zwingend die aktive Zustimmung der Nutzer einholen müssen. Da das nicht geschah, gilt die Preiserhöhung aus Sicht der Verbraucherzentrale als unwirksam. Die betroffenen Kunden pochen nun auf die Einhaltung der ursprünglichen Vertragsbedingungen und fordern die Rückerstattung der zusätzlich gezahlten Beträge für die Werbefreiheit.

Frist für Verbraucher endet bald

Wie T-Online berichtet, drängt für interessierte Kunden inzwischen die Zeit. Die Frist zur offiziellen Eintragung in das Klageregister beim Bundesamt für Justiz endet am neunten Juni 2026. Eine Grundvoraussetzung für die Teilnahme an der Sammelklage ist, dass das Abonnement bereits vor dem fünften Februar 2024 bestand. Spätere Neukunden sind von dem Verfahren ausgeschlossen.

In einem separaten Verfahren vor dem Landgericht München I mussten die Verantwortlichen von Amazon bereits einen ersten juristischen Rückschlag hinnehmen. Dort erklärten die zuständigen Richter den eingeführten Aufpreis für die Werbefreiheit im vergangenen Dezember für rechtswidrig. Das Urteil ist aktuell allerdings noch nicht rechtskräftig, da der Konzern offiziell in Berufung gegangen ist.

Amazon rechtfertigt die vorgenommene Umstellung damit, dass die allgemeinen Kosten für externe Lizenzen sowie für aufwendige Eigenproduktionen stark gestiegen seien. Das Unternehmen betont darüber hinaus, die Kundschaft im Vorfeld transparent und rechtskonform über die Neuerungen informiert zu haben. Bei einem abschließenden Urteil zugunsten der Verbraucher erhalten die beteiligten Kläger eine Erstattung der erhobenen Gebühren.

Seid ihr von der Werbung bei Prime Video betroffen und habt euch der Klage angeschlossen? Wie bewertet ihr die Entwicklung bei Streaming-Diensten generell? Teilt eure Meinung in den Kommentaren!

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Zusammenfassung
  • Am Dienstag begann der Zivilprozess gegen Amazon vor einem Münchner Gericht
  • Fast 220.000 Kunden werden von der Verbraucherzentrale Sachsen vertreten
  • Grund für den Rechtsstreit ist die Einführung von Werbung bei Prime Video
  • Kunden kritisieren die fehlende Zustimmung zu den neuen Vertragsbedingungen
  • Betroffene Nutzer können sich noch bis zum 9. Juni 2026 zur Klage anmelden
  • Der Konzern begründet die Umstellung mit gestiegenen Kosten für Produktionen
  • Nur Abonnenten mit einem Vertrag vor dem 5. Februar 2024 dürfen teilnehmen

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