Lexikon- & Wörterbuch-Verlag klagt:
ChatGPT illegal trainiert
Der Verlag hinter der am längsten verlegten Enzyklopädie in englischer Sprache und diversen weltbekannten Wörterbüchern hat Klage gegen das von Microsoft mit Milliardensummen unterstützte KI-Unternehmen OpenAI eingereicht.
Auch sonst ging es bei OpenAI & Co bisher zu wie im Wilden Westen, argumentiert man doch gern damit, dass die Chatbots ja mit "frei zugänglichen Inhalten aus dem Internet" trainiert werden. Dass die berechtigten Interessen von Verlagen und Autoren dabei auf der Strecke bleiben, nehmen die LLM-Macher dabei billigend in Kauf und berufen sich auf irgendwelche kaum haltbaren "Fair Use"-Argumente.
Unter anderem habe OpenAI Artikel aus der Encyclopedia Britannica und Wörterbucheinträge von Merriam-Webster verwendet, um ChatGPT "beizubringen", wie der Dienst auf Anfragen menschlicher Nutzer zu reagieren hat. Ferner sei der Web-Traffic der Online-Angebote von Britannica durch die KI-generierten Zusammenfassungen, die ChatGPT ausspuckt, stark kannibalisiert worden, ohne dass das Unternehmen dafür eine Kompensation erhalten habe.
Britannica hatte bereits 2025 eine ähnliche Klage gegen den OpenAI-Konkurrenten Perplexity AI angestrengt. Im Fall von OpenAI wirft man der beklagten Firma vor, fast 100.000 Einträge aus der seit 2016 nur noch digital erscheinenden Enzyklopädie für das Training der GPT-Sprachmodelle verwendet zu haben. Das System liefere deshalb mittlerweile fast identische Kopien der Einträge aus der Enzyklopädie. Das Gleiche gelte auch für Wörterbucheinträge, Wortdefinitionen und andere Inhalte.
Außerdem soll OpenAI gegen das Markenrecht verstoßen, indem man den Nutzern vorgaukelt, die Erlaubnis zu besitzen, die Materialien des Verlags zu reproduzieren. Hinzu kommt, dass ChatGPT angeblich Britannica-Produkte im Rahmen von "KI-Halluzinationen" falsch zitieren soll. Der Verlag verlangt nun eine Verfügung, die OpenAI die Verletzung seiner Rechte untersagt. Desweiteren fordert man Schadensersatz in bisher nicht genau bezifferter Höhe.
Siehe auch:
OpenAI & Co pochen auf 'Fair Use'-Regelungen
Mit Urheberrechten hat man es bei den Anbietern von Diensten aus dem Bereich der sogenannten "Künstlichen Intelligenz" bekanntermaßen nicht so. Die Sprachmodelle hinter diversen KI-Chatbots von Anbietern wie OpenAI, Anthropic, Meta, Google & Co wurden nachweislich zum Beispiel reihenweise mit Wikipedia-Inhalten trainiert, ohne dass die gemeinnützige Online-Enzyklopädie dafür auch nur irgendeine Gegenleistung erhalten hätte.Auch sonst ging es bei OpenAI & Co bisher zu wie im Wilden Westen, argumentiert man doch gern damit, dass die Chatbots ja mit "frei zugänglichen Inhalten aus dem Internet" trainiert werden. Dass die berechtigten Interessen von Verlagen und Autoren dabei auf der Strecke bleiben, nehmen die LLM-Macher dabei billigend in Kauf und berufen sich auf irgendwelche kaum haltbaren "Fair Use"-Argumente.
Verlagsinhalte ohne Erlaubnis abgegriffen
Genau dies will sich der Verlag hinter dem Online-Lexikon Encyclopedia Britannica gemeinsam mit seinem auf Wörterbücher spezialisierten Ableger Merriam-Webster nicht länger bieten lassen. Die Firma hat vor einem Gericht in New York City Klage gegen OpenAI eingereicht, weil man davon ausgeht, dass die Lerninhalte des Verlags unrechtmäßig für das Training von KI-Modellen verwendet wurden.Unter anderem habe OpenAI Artikel aus der Encyclopedia Britannica und Wörterbucheinträge von Merriam-Webster verwendet, um ChatGPT "beizubringen", wie der Dienst auf Anfragen menschlicher Nutzer zu reagieren hat. Ferner sei der Web-Traffic der Online-Angebote von Britannica durch die KI-generierten Zusammenfassungen, die ChatGPT ausspuckt, stark kannibalisiert worden, ohne dass das Unternehmen dafür eine Kompensation erhalten habe.
Britannica hatte bereits 2025 eine ähnliche Klage gegen den OpenAI-Konkurrenten Perplexity AI angestrengt. Im Fall von OpenAI wirft man der beklagten Firma vor, fast 100.000 Einträge aus der seit 2016 nur noch digital erscheinenden Enzyklopädie für das Training der GPT-Sprachmodelle verwendet zu haben. Das System liefere deshalb mittlerweile fast identische Kopien der Einträge aus der Enzyklopädie. Das Gleiche gelte auch für Wörterbucheinträge, Wortdefinitionen und andere Inhalte.
Außerdem soll OpenAI gegen das Markenrecht verstoßen, indem man den Nutzern vorgaukelt, die Erlaubnis zu besitzen, die Materialien des Verlags zu reproduzieren. Hinzu kommt, dass ChatGPT angeblich Britannica-Produkte im Rahmen von "KI-Halluzinationen" falsch zitieren soll. Der Verlag verlangt nun eine Verfügung, die OpenAI die Verletzung seiner Rechte untersagt. Desweiteren fordert man Schadensersatz in bisher nicht genau bezifferter Höhe.
Zusammenfassung
- Encyclopedia Britannica klagt gegen OpenAI vor einem Gericht in New York
- Fast 100000 Enzyklopädie-Einträge wurden illegal für das Training genutzt
- Auch Merriam-Webster-Wörterbucheinträge sind vom Missbrauch betroffen
- OpenAI soll ChatGPT mit urheberrechtlich geschützten Inhalten trainiert haben
- Der Web-Traffic von Britannica wurde durch KI-Zusammenfassungen kannibalisiert
- OpenAI wird zusätzlich ein Verstoß gegen das Markenrecht vorgeworfen
- Der Verlag fordert eine Unterlassungsverfügung sowie Schadensersatz
Siehe auch:
- OpenAI: ChatGPT-Anzeigen werden vorerst nicht weltweit eingeführt
- OpenAI startet GPT-5.4: Das bietet die neue ChatGPT-KI-Generation
- ChatGPT-Abo-Kündigungen: Militär-Deal entfacht neue Boykott-Welle
- Experten bezeichnen ChatGPT Health als "unglaublich gefährlich"
- Microsoft plant KI-Unabhängigkeit und will eigene Modelle statt ChatGPT
Thema:
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