Klage gegen Adobe: Patentverletzung durch Acrobat

Auch die schon etwas ältere Version, Adobe Acrobat 5, soll das bereits genannte US-Patent 5,892,908 (Method of Extracting Network Information) verletzt haben.
Das Patent beinhaltet das mehrstufige Auslesen von Internetseiten und die automatische Umwandlung in ein Dokument (mit einfachen Worten: jedem Link auf der Internetseite wird nachgegangen und falls sich dahinter ein Seite verbirgt, wird der Inhalt in ein Dokument aufgenommen - im Fall von Adobe ein PDF-Dokument).
Die einzige Stellungnahme zu diesem Thema ist dem vierteljährlichen Bericht an die Börsenaufsichtsbehörde zu entnehmen, da man bei Adobe Deutschland zu diesem Fall nichts sagen wollte. Aus Firmenkreisen hieß es, dass Adobe die Klage für unbegründet hält.
Nützliche Links: - US-Patent 5,892,908
- Report an die Börsenaufsichtsbehörde
Quelle: Heise Online
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