Handy-Logos: Werbeverbot in Jugendzeitschriften

Telefonie Wie Chip.de berichtet, verstößt die Werbung für teure Handy-Logos und -Screensaver in Jugendzeitschriften  gegen das Wettbewerbsrecht. So hat das Oberlandesgericht Hamm mit einem entsprechenden Urteil (Az.: 4 U 29/04) eine Entscheidung des Landgerichts Dortmund bestätigt. Nach Meinung der Richter werde die Unerfahrenheit von Jugendlichen ausgenutzt, da sie nicht von vornherein erkennen könnten, welche Kosten auf sie zukämen.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte gegen eine Dortmunder Firma geklagt, die Logos und Klingeltöne für Handys anbietet.

Sicherlich eine weise Entscheidung, denn wenn man sich die oft mehrseitigen, vierfarbigen Werbeseiten einzelner Firmen in den Jugendzeitschriften anschaut, scheint dies eine Art Gelddruckmaschine gewesen zu sein, auf Kosten manch unerfahrener Kids.


weiter in der Original-News auf www.chip.de

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