Smartphones & Tablets:
Energie-Label klären ab Juni die Käufer auf
Die EU hat erstmals ausführliche Details zu den ab Juni verpflichtenden Kennzeichnungen mit Informationen zu Energieeffizienz, Widerstandsfähigkeit und Reparierbarkeit von elektronischen Geräten wie Smartphones und Tablets veröffentlicht.
Die "ENERG"-Label geben zuallererst anhand einer Skala von A bis G Auskunft über die Energieeffizienzklasse. Weiterhin wird eine Angabe zur Akkulaufzeit gemacht, die man bei dem jeweiligen Gerät erwarten darf. Die Angabe erfolgt dabei in Form von Stunden und Minuten. Überdies gibt es aber auch noch eine Reihe weiterer Informationen.
EU-Energielabel für Smartphones & Tablets
Neben den neuen Labels für Elektronikgeräte führt die EU auch eine Reihe weiterer neuer Anforderungen für die Gerätehersteller und deren Produkte ein. Dazu gehört, dass Smartphones immer gegen Spritzwasser und Staubpartikel mit mindestens einem Millimeter Durchmesser geschützt sein müssen. Zudem müssen Akkus immer in der Lage sein, auch nach 800 Ladezyklen noch mindestens 80 Prozent ihrer ursprünglichen Kapazität zu liefern.
Zusätzlich zwingt die EU die Hersteller dazu, dass "kritische Ersatzteile" innerhalb von fünf bis zehn Tagen lieferbar sein müssen. Außerdem müssen Betriebssystem-Updates für Smartphones innerhalb von sechs Monaten nach der Veröffentlichung des Quellcodes des jeweiligen Betriebssystems verfügbar gemacht werden - was primär für Android gilt. Samsung hätte die letztgenannte Richtlinie mit dem holprigen Roll-Out der One UI 7 zuletzt zum Beispiel nicht erfüllt.
Die neuen EU-Vorgaben decken Smartphones und Tablets mit Displays von bis zu 17,4 Zoll ab. Sie gelten aber auch für Festnetz-Telefone und "Feature-Phones", also stinknormale Handys klassischer Bauart. Geräte mit rollbaren Displays sind vorerst ausgenommen - zumal es bisher keine derartigen Produkte im kommerziellen Markt gibt. Die neuen Richtlinien gelten nicht für Laptops, da diese vermutlich ab dem vierten Quartal 2025 mit einem separaten Labeling-System reguliert werden sollen.
Siehe auch:
- EU führt ab 20. Juni 2025 Energie- und Reparatur-Labels für Smartphones ein
- Labels zeigen Energieeffizienz, Akkulaufzeit und Reparierbarkeit der Geräte
- Neue Anforderungen: Spritzwasserschutz und mindestens 80 % Akkukapazität
- Hersteller müssen kritische Ersatzteile innerhalb von 5-10 Tagen liefern
- Betriebssystem-Updates müssen binnen 6 Monaten nach Quellcode-Release erfolgen
- Regeln gelten für Geräte bis 17,4 Zoll, inklusive Feature-Phones
- Separate Vorgaben für Laptops werden ab dem vierten Quartal 2025 erwartet
Alle neuen Geräte müssen ab Juni Label tragen
Ab dem 20. Juni 2025 müssen alle neu eingeführten Produkte in Europa mit einer Kennzeichnung versehen werden, die den Käufer darüber aufklärt, wie energieeffizient das Gerät arbeitet und wie gut es repariert werden kann. Die gleiche Kennzeichnung ist hierzulande bei Geräten wie Fernsehern oder Waschmaschinen und Kühlschränken seit Jahren üblich und wird nun für die kleineren Elektronikgeräte adaptiert.Die "ENERG"-Label geben zuallererst anhand einer Skala von A bis G Auskunft über die Energieeffizienzklasse. Weiterhin wird eine Angabe zur Akkulaufzeit gemacht, die man bei dem jeweiligen Gerät erwarten darf. Die Angabe erfolgt dabei in Form von Stunden und Minuten. Überdies gibt es aber auch noch eine Reihe weiterer Informationen.
EU-Energielabel für Smartphones & Tablets
Ladezyklen, IP-Rating, Reparierbarkeit
So wird anhand einer Reihe weiterer Skalen mit Buchstaben Auskunft über die Widerstandsfähigkeit bei wiederholten Stürzen sowie über die Reparierbarkeit gegeben. Außerdem sollen die von der EU geforderten Labels Angaben über die Zahl der zu erwartenden Akku-Ladezyklen und die Einstufung nach dem IP-Rating für den Schutz gegen Wasser und Staub enthalten.Neben den neuen Labels für Elektronikgeräte führt die EU auch eine Reihe weiterer neuer Anforderungen für die Gerätehersteller und deren Produkte ein. Dazu gehört, dass Smartphones immer gegen Spritzwasser und Staubpartikel mit mindestens einem Millimeter Durchmesser geschützt sein müssen. Zudem müssen Akkus immer in der Lage sein, auch nach 800 Ladezyklen noch mindestens 80 Prozent ihrer ursprünglichen Kapazität zu liefern.
Zusätzlich zwingt die EU die Hersteller dazu, dass "kritische Ersatzteile" innerhalb von fünf bis zehn Tagen lieferbar sein müssen. Außerdem müssen Betriebssystem-Updates für Smartphones innerhalb von sechs Monaten nach der Veröffentlichung des Quellcodes des jeweiligen Betriebssystems verfügbar gemacht werden - was primär für Android gilt. Samsung hätte die letztgenannte Richtlinie mit dem holprigen Roll-Out der One UI 7 zuletzt zum Beispiel nicht erfüllt.
Die neuen EU-Vorgaben decken Smartphones und Tablets mit Displays von bis zu 17,4 Zoll ab. Sie gelten aber auch für Festnetz-Telefone und "Feature-Phones", also stinknormale Handys klassischer Bauart. Geräte mit rollbaren Displays sind vorerst ausgenommen - zumal es bisher keine derartigen Produkte im kommerziellen Markt gibt. Die neuen Richtlinien gelten nicht für Laptops, da diese vermutlich ab dem vierten Quartal 2025 mit einem separaten Labeling-System reguliert werden sollen.
Siehe auch:
- Ab 1. September: Aus für Energiesparlampe, neues Energielabel startet
- Neues Energielabel kommt: Klasse A wird man bald vergeblich suchen
- Energielabel: Es gibt massive Probleme bei den Testverfahren
- Energielabel: EU-Urteil zementiert praxisferne Geräte-Tests
- Energie-Label auf Elektronik ist nicht zuverlässig
Thema:
Roland QuandtRedakteur für Smartphones & Leaks
Seine Vorabberichte zu neuen Smartphones greifen Tech-Medien in aller Welt auf. Schwerpunkte: Samsung Galaxy, Google Pixel, Prozessoren und Windows.
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