Monopolstellung: Zuckerberg erwog selbst Abspaltung von Instagram
Im laufenden Kartellprozess gegen den Tech-Konzern Meta sind bislang unbekannte Überlegungen des Konzernchefs Mark Zuckerberg öffentlich geworden. Dieser spielte bereits selbst mit dem Gedanken, Instagram aus dem Konzern auszugliedern.
In der besagten Mitteilung äußerte Zuckerberg: "Ich frage mich, ob wir den extremen Schritt in Betracht ziehen sollten, Instagram als eigenständiges Unternehmen auszugliedern." Hintergrund dieser Überlegung war eine geplante Reorganisation des Konzerns, bei der die verschiedenen Meta-Apps enger miteinander verknüpft werden sollten. Zugleich sah Zuckerberg in einer stärkeren Integration das Potenzial für solides Unternehmenswachstum - warnte jedoch auch vor einem möglichen Wertverlust der Facebook-Plattform.
Letztlich wurde die Ausgliederung nicht umgesetzt. Stattdessen setzte Meta (damals noch Facebook) im Folgejahr die enge Verzahnung seiner Dienste - Facebook, Instagram und WhatsApp - fort. Doch dass Zuckerberg eine Trennung überhaupt in Erwägung zog, gilt als deutliches Zeichen dafür, wie ernst er die Gefahr kartellrechtlicher Eingriffe schon damals nahm.
Die US-Wettbewerbsbehörde FTC verklagte Meta schließlich im Jahr 2020. Sie wirft dem Unternehmen vor, mit gezielten Aufkäufen wie denen von Instagram und WhatsApp ein illegales Monopol aufgebaut zu haben. Meta argumentiert hingegen, dass der Wettbewerb auf dem Markt für soziale Medien deutlich vielfältiger sei als von der FTC dargestellt - insbesondere durch Konkurrenten wie TikTok, YouTube oder Apples iMessage.
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Angst vor Regulierung
Wie aus einem vor Gericht in Washington präsentierten internen Dokument hervorgeht, erwog Zuckerberg schon 2018, die Plattform aus dem Konzernverbund herauszulösen, berichtet die Nachrichtenagentur Reuters. Triebfeder dessen waren Sorgen vor zunehmender kartellrechtlicher Kontrolle.In der besagten Mitteilung äußerte Zuckerberg: "Ich frage mich, ob wir den extremen Schritt in Betracht ziehen sollten, Instagram als eigenständiges Unternehmen auszugliedern." Hintergrund dieser Überlegung war eine geplante Reorganisation des Konzerns, bei der die verschiedenen Meta-Apps enger miteinander verknüpft werden sollten. Zugleich sah Zuckerberg in einer stärkeren Integration das Potenzial für solides Unternehmenswachstum - warnte jedoch auch vor einem möglichen Wertverlust der Facebook-Plattform.
Letztlich wurde die Ausgliederung nicht umgesetzt. Stattdessen setzte Meta (damals noch Facebook) im Folgejahr die enge Verzahnung seiner Dienste - Facebook, Instagram und WhatsApp - fort. Doch dass Zuckerberg eine Trennung überhaupt in Erwägung zog, gilt als deutliches Zeichen dafür, wie ernst er die Gefahr kartellrechtlicher Eingriffe schon damals nahm.
Prozess läuft
Zuckerberg zeigte sich in der Mitteilung zudem pessimistisch über die Zukunft der App-Familie unter einem regulatorischen Blickwinkel. "Sollten die Forderungen nach einer Zerschlagung großer Tech-Unternehmen lauter werden, besteht eine reale Möglichkeit, dass wir in fünf bis zehn Jahren ohnehin zur Abspaltung von Instagram und vielleicht auch WhatsApp gezwungen werden", schrieb er.Die US-Wettbewerbsbehörde FTC verklagte Meta schließlich im Jahr 2020. Sie wirft dem Unternehmen vor, mit gezielten Aufkäufen wie denen von Instagram und WhatsApp ein illegales Monopol aufgebaut zu haben. Meta argumentiert hingegen, dass der Wettbewerb auf dem Markt für soziale Medien deutlich vielfältiger sei als von der FTC dargestellt - insbesondere durch Konkurrenten wie TikTok, YouTube oder Apples iMessage.
Zusammenfassung
- Zuckerberg erwog 2018 die Ausgliederung von Instagram aus dem Konzern
- Interne Dokumente im Kartellprozess gegen Meta wurden veröffentlicht
- Sorge vor kartellrechtlicher Kontrolle war Grund für Überlegungen
- Zuckerberg sah Potenzial für Wachstum durch stärkere Integration
- Meta setzte stattdessen auf enge Verzahnung seiner Dienste
- US-Wettbewerbsbehörde FTC verklagte Meta im Jahr 2020 wegen Monopolbildung
- Meta argumentiert mit vielfältigem Wettbewerb auf dem Markt
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