Bundeskartellamt: Apples App-Tracking-Abfrage ist rechtswidrig
Das Bundeskartellamt hat ein Problem mit Apple. Dessen App Tracking Transparency Framework (ATTF), bei dem Nutzer einem Tracking der App-Nutzung zustimmen müssen, stellt nach einer ersten Einschätzung einen Verstoß gegen Wettbewerbsgesetze dar.
Doch insbesondere Meta, aber auch verschiedene andere App-Entwickler, die auf personalisierte Werbung setzen, kritisieren die Umsetzung der Maßnahme. Denn bei den von Apple selbst bereitgestellten Apps gibt es diese Abfrage nicht oder in deutlich abgeschwächter Form. Dies stellt aus Sicht der Konkurrenten eine Wettbewerbsverzerrung dar.
Dies sieht man nach der bisherigen Einschätzung auch beim Bundeskartellamt so:
Grundsätzlich begrüßt man seitens des Bundeskartellamtes, dass den Nutzern mehr Kontrolle darüber gegeben werden soll, wer wie mit ihren Daten umgeht. Dabei darf sich aber der dominante Plattform-Betreiber nicht einfach Vorteile gegenüber seinen Konkurrenten verschaffen. Siehe auch:
- Bundeskartellamt kritisiert Apples App-Tracking-Transparency-Framework
- Abfrage zur Zustimmung für App-Tracking laut Behörde rechtswidrig
- Meta und andere App-Entwickler bemängeln ungleiche Behandlung
- Apple-eigene Apps unterliegen weniger strengen Tracking-Regeln
- Kartellamt sieht mögliche Wettbewerbsverzerrung durch Apples Vorgehen
- Zugang zu werberelevanten Daten für Konkurrenten stark eingeschränkt
- Behörde begrüßt Nutzerkontrolle, kritisiert aber ungleiche Umsetzung
Ungleiche Behandlung von Apps
Mit dem ATTF dürfte jeder Nutzer eines iPhones bereits in Berührung gekommen sein: Beim ersten Aufruf einer App wird hier abgefragt, ob integrierte Werbung das Nutzungsverhalten tracken darf oder nicht. Apple argumentiert, dass die Funktion den Datenschutz der Nutzer stärkt, da diese sich frei entscheiden können, ob sie damit einverstanden sind.Doch insbesondere Meta, aber auch verschiedene andere App-Entwickler, die auf personalisierte Werbung setzen, kritisieren die Umsetzung der Maßnahme. Denn bei den von Apple selbst bereitgestellten Apps gibt es diese Abfrage nicht oder in deutlich abgeschwächter Form. Dies stellt aus Sicht der Konkurrenten eine Wettbewerbsverzerrung dar.
Dies sieht man nach der bisherigen Einschätzung auch beim Bundeskartellamt so:
Apple ist Betreiber eines umfassenden digitalen Ökosystems und verfügt mit zahlreichen Diensten und angeschlossenen Geräten, dem App Store und der Apple ID über einen weitreichenden Zugang zu werberelevanten Daten seiner Kundinnen und Kunden. Apple nutzt einen Teil dieser Daten, um im App Store Plätze für personalisierte Werbung anzubieten und erzielt hiermit hohe Einnahmen.
Abfrage im Grundsatz gut
Für andere Unternehmen, die im App-Store kostenfreie und zum Teil zu den Apple-eigenen Diensten in Konkurrenz stehende Apps anbieten wollen, habe personalisierte Werbung ebenfalls eine hohe wirtschaftliche Bedeutung. Ihr Zugang zu den dafür relevanten Daten werde aber durch das ATTF deutlich erschwert. Hier lege Apple strengere Maßstäbe an als bei seinen eigenen Produkten, führte Mundt aus.Grundsätzlich begrüßt man seitens des Bundeskartellamtes, dass den Nutzern mehr Kontrolle darüber gegeben werden soll, wer wie mit ihren Daten umgeht. Dabei darf sich aber der dominante Plattform-Betreiber nicht einfach Vorteile gegenüber seinen Konkurrenten verschaffen. Siehe auch:
Thema:
Christian KahleRedakteur für Forschung, Energie und Raumfahrt
Begleitet die IT-Branche seit dem Dotcom-Boom, Informatik studierte er in Berlin. Sein Spektrum reicht von Quantencomputern über Solarstrom bis zur Raumfahrt.
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