Frankreich wollte xHamster sperren, scheitert aber an dummen Fehler

Ein Gerichtsbeschluss zur Sperrung von Pornoseiten in Frankreich entpuppt sich als digitaler Rohrkrepierer. Während vier Websites blockiert werden sollten, bleibt ausgerechnet die populäre Plattform xHamster weiterhin erreichbar - dank eines kuriosen Fehlers.
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Porno-Sperre in Frankreich: Peinliche Panne bei xHamster

Das Pariser Berufungsgericht ordnete kürzlich die Sperrung von vier Pornoseiten an, darunter Iciporno, Mrsexe, Tukif und xHamster. Der Grund: unzureichende Altersverifikationssysteme. Doch was als Sieg für den Jugendschutz gedacht war, entwickelte sich im Fall von xHamster zu einem juristischen Schlamassel - viel Aufsehen, aber die Hauptseite bleibt ungehindert erreichbar.

Statt die Hauptdomain xhamster.com zu sperren, landete nur die französische Subdomain fr.xhamster.com auf der Blockadeliste. Das Resultat: Französische Internetanbieter sperrten brav die angegebene Adresse, während die Hauptseite munter weiter erreichbar bleibt.


Wie Techcrunch (via Golem) berichtet, geht der Fauxpas auf das Konto zweier Kinderschutzorganisationen, die in ihrer Beschwerde nur die Subdomain angaben. Das Gericht übernahm den Fehler ungeprüft, was zu dieser unfreiwillig komischen Situation führte. Ein wahres Lehrstück darüber, wie wichtig präzise Formulierungen in Rechtstexten sind.

Digitale Blamage

Die Entscheidung zur Sperrung fiel bereits Mitte Oktober, mit einer 15-tägigen Frist zur Einführung wirksamer Alterskontrollen. Das Gericht begründete den Schritt: "Dem Schutz des Privatlebens erwachsener Verbraucher Vorrang einzuräumen, indem eine Altersverifikation ausgeschlossen wird, ist mit dem Schutz von Minderjährigen unvereinbar." Nun bleibt abzuwarten, wie die französische Medienaufsicht Arcom dieses peinliche Schlupfloch schließen wird.

Zusammenfassung
  • Französisches Gericht ordnet Sperrung von vier Pornoseiten an
  • xHamster bleibt trotz Gerichtsbeschluss weiterhin zugänglich
  • Nur französische Subdomain fr.xhamster.com wurde gesperrt
  • Fehler geht auf ungenaue Angaben bei Klage zurück
  • Gericht übernahm Fehler ungeprüft in den Beschluss
  • Die Entscheidung zur Sperrung fiel bereits Mitte Oktober
  • Medienaufsicht Arcom muss nun das Schlupfloch schließen

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