Ticketverkauf durch Dritte:
Bahn unterliegt vor Gericht gegen Kartellamt
Die Deutsche Bahn hat vor Gericht eine klare Niederlage erlebt und muss zukünftig mehr dafür tun, dass auch alternative Anbieter Tickets für Bahnreisende verkaufen können. Der Konzern versuchte sich in dem Verfahren gegen Vorgaben des Bundeskartellamtes zu wehren.
Gegen die Einschätzung und die damit verbundenen Folgen wollte die Bahn sich vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf zur Wehr setzen. Der Antrag auf Eilrechtsschutz wurde vom Gericht allerdings zurückgewiesen. Somit wurde das Fazit der Untersuchungen des Kartellamtes im Grunde erst einmal bestätigt - auch wenn eine endgültige Entscheidung im Hauptverfahren theoretisch noch anders aussehen kann.
"Mit der jetzigen Eilentscheidung hat das Oberlandesgericht Düsseldorf die Vollziehbarkeit weiter Teile unserer Anordnungen gegen die Deutsche Bahn bestätigt. Insoweit beabsichtigen wir, den Vollzug unserer Entscheidung auch weiterhin durchzusetzen. Die Entscheidung gibt uns Rückenwind für das Verfahren in der Hauptsache, das vor dem Oberlandesgericht fortgesetzt wird", erklärte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes.
Hinzu kommt, dass die Bahn den Mobilitätsplattformen grundsätzlich für ein "angemessenes Entgelt" Zugang zu wichtigen Daten beispielsweise über Zugverspätungen gewähren muss. "Der Datenzugang muss diskriminierungsfrei und mit dem Datenzugang der DB selbst vergleichbar sein", hie0 es.
Siehe auch:
Eilantrag abgelehnt
Verschiedene Mobilitätsplattformen hatten sich beim Kartellamt darüber beschwert, dass die Deutsche Bahn ihnen Steine in den Weg legt und ihre marktbeherrschende Stellung missbraucht, um den Verkauf von Fahrkarten komplett in eigener Hand zu behalten. Auch die Behörde kam nach einer Prüfung der Sachlage im letzten Sommer zu diesem Schluss.Gegen die Einschätzung und die damit verbundenen Folgen wollte die Bahn sich vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf zur Wehr setzen. Der Antrag auf Eilrechtsschutz wurde vom Gericht allerdings zurückgewiesen. Somit wurde das Fazit der Untersuchungen des Kartellamtes im Grunde erst einmal bestätigt - auch wenn eine endgültige Entscheidung im Hauptverfahren theoretisch noch anders aussehen kann.
"Mit der jetzigen Eilentscheidung hat das Oberlandesgericht Düsseldorf die Vollziehbarkeit weiter Teile unserer Anordnungen gegen die Deutsche Bahn bestätigt. Insoweit beabsichtigen wir, den Vollzug unserer Entscheidung auch weiterhin durchzusetzen. Die Entscheidung gibt uns Rückenwind für das Verfahren in der Hauptsache, das vor dem Oberlandesgericht fortgesetzt wird", erklärte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes.
Maßnahmen greifen
Die Bahn muss nach Weisung des Bundeskartellamtes unter anderem Werbeverbote aus den Verträgen mit Mobilitätsplattformen entfernen. Bisher war es diesen beispielsweise untersagt, Tickets unter Verwendung spezifischer Bahnbegriffe zu vermarkten. Weiterhin muss es externen Anbietern erlaubt sein, ebenso mit Rabatten zu arbeiten, wie der Bahn selbst.Hinzu kommt, dass die Bahn den Mobilitätsplattformen grundsätzlich für ein "angemessenes Entgelt" Zugang zu wichtigen Daten beispielsweise über Zugverspätungen gewähren muss. "Der Datenzugang muss diskriminierungsfrei und mit dem Datenzugang der DB selbst vergleichbar sein", hie0 es.
Zusammenfassung
- Deutsche Bahn erleidet gerichtliche Niederlage gegen Kartellamt
- Muss Ticketverkauf für alternative Anbieter erleichtern
- Mobilitätsplattformen beschwerten sich über Behinderung durch DB
- Oberlandesgericht Düsseldorf weist Eilantrag der Bahn zurück
- Kartellamtspräsident Mundt sieht Rückenwind für Hauptverfahren
- Bahn soll Werbeverbote streichen und Rabatte für andere zulassen
- Mobilitätsplattformen sollen Zugang zu Bahn-Daten erhalten
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