Italien. Gericht billigt Video-Konsolen-Modding
Das Gericht bezog sich in seinem Urteil ausdrücklich darauf, dass eine solche
Veränderung "monopolistischen Bestrebungen" entgegenwirken und "die
Anwendungsmöglichkeiten einer PS2 erweitern" würde. Eine kürzlich erfolgte
polizeiliche Beschlagname solchermaßen veränderter Geräte wurde nachträglich für
illegal erklärt. Ein Besitzer eines Produktes, so beharrte das Gericht, könne es so verwenden, wie er es für richtig halte. Eine Beschränkung wie von den Hardwareherstellern gefordert kam dem Richter vor wie ein Versuch eines Autoherstellers wie z.B. Fiat, das Benutzen der Autos durch Nicht-EU-Bürger oder außerhalb geschlossener Ortschaften zu verbieten. Der Chip ermöglicht die Verwendung des Unterhaltungscomputers für andere Zwecke als nur dem Abspielen von Sony-lizensierten Spielen. Den Status eines Computers (im Gegensatz zu einem Spielzeug) hatte Sony im vergangenen Jahr gegenüber der Europäischen Union erstritten, um Einfuhrzölle zu sparen.
weiter in der Original-News auf www.tomshardware.de
News-Submiter: Edragon
Bedenken Sie bevor Sie einen Kommentar schreiben, dass Kommentare nur im unmittelbaren Zusammenhang mit der News stehen sollen - für andere Sachen ist das Forum da - WinFuture.de behält sich vor, unpassende Kommentare zu löschen und im Wiederholungsfall oder bei verbalen Entgleisungen dem WinFuture-Gast ggf. die Kommentarrechte, temporär oder auf Dauer zu entziehen!
Alle Kommentare zu dieser News anzeigen