Streit um youtube-dl: Musikindustrie greift nun deutschen Webhoster an
Die Auseinandersetzung um das Open-Source-Tool youtube-dl geht in die nächste Runde. Jetzt wurde ein Unternehmen verklagt, das die Webseite der Entwickler hostet und selbst gar nichts mit dem Code an sich zu tun hat.
Der Musikindustrie war es bereits im Oktober 2020 gelungen, GitHub juristisch zu zwingen, den Quellcode youtube-dls von seiner Plattform zu nehmen. Allerdings hat der Code-Hoster Microsofts das Projekt bereits einen Monat später wieder zugelassen und eine Million Dollar beiseite gelegt, um weitere Rechtsstreitigkeiten um dessen Beseitigung zu finanzieren.
Schon damals hatten die Anwälte der Musikindustrie bereits Drohschreiben an den deutschen Webhoster Uberspace geschickt. Diesem wurde vorgeworfen, sich der Mittäterschaft an Urheberrechtsverletzungen schuldig zu machen. Uberspace reagierte allerdings nicht auf die Vorwürfe und nun flattert dem Unternehmen eine Klage von Sony Entertainment, Warner Music Group und Universal Music ins Haus, wie das Magazin TorrentFreak berichtet.
Die Konzerne stützen sich dabei auf ein Konstrukt aus dem Gesetzesrahmen rund um das Urheberrecht, nach dem eine Vervielfältigung von Inhalten durch Nutzer dann unzulässig ist, wenn dafür ein wirksamer Kopierschutz umgangen werden muss. Normale YouTube-Inhalte sind zwar mit einem Verfahren namens "Rolling Cipher" geschützt, ob es sich dabei allerdings um einen wirksamen Schutz nach dem Gesetz handelt, dürfte fraglich sein - immerhin benötigt man kaum tiefergehende technische Kenntnisse, um diesen zu umschiffen. Es gibt aber auch Gerichte, die dies anders sehen - so etwa das notorisch im Sinne der Medienindustrie urteilende Landgericht Hamburg.
Grundsätzlich scheint auch YouTube wenig daran gelegen, die Download-Möglichkeiten komplett zu unterbinden - denn nur mit dieser können beispielsweise Zitate entstehen, mit denen Videos sich aufeinander beziehen und so Interaktionen zwischen den einzelnen Channels stattfinden, was einen wesentlichen Teil der Kultur auf der Plattform ausmacht.
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Schon damals hatten die Anwälte der Musikindustrie bereits Drohschreiben an den deutschen Webhoster Uberspace geschickt. Diesem wurde vorgeworfen, sich der Mittäterschaft an Urheberrechtsverletzungen schuldig zu machen. Uberspace reagierte allerdings nicht auf die Vorwürfe und nun flattert dem Unternehmen eine Klage von Sony Entertainment, Warner Music Group und Universal Music ins Haus, wie das Magazin TorrentFreak berichtet.
Eindeutig uneindeutig
Der Hoster selbst ist für die Inhalte, die seine Kunden publizieren, erst einmal nicht verantwortlich zu machen. Er muss erst reagieren, wenn er Kenntnis über illegale Inhalte erhält. Und ob youtube-dl wirklich illegal ist, lässt sich bisher nicht eindeutig sagen. Es scheint nun allerdings, als würde die Musikindustrie diese Entscheidung über die Bande des Hosters klären wollen.Die Konzerne stützen sich dabei auf ein Konstrukt aus dem Gesetzesrahmen rund um das Urheberrecht, nach dem eine Vervielfältigung von Inhalten durch Nutzer dann unzulässig ist, wenn dafür ein wirksamer Kopierschutz umgangen werden muss. Normale YouTube-Inhalte sind zwar mit einem Verfahren namens "Rolling Cipher" geschützt, ob es sich dabei allerdings um einen wirksamen Schutz nach dem Gesetz handelt, dürfte fraglich sein - immerhin benötigt man kaum tiefergehende technische Kenntnisse, um diesen zu umschiffen. Es gibt aber auch Gerichte, die dies anders sehen - so etwa das notorisch im Sinne der Medienindustrie urteilende Landgericht Hamburg.
Grundsätzlich scheint auch YouTube wenig daran gelegen, die Download-Möglichkeiten komplett zu unterbinden - denn nur mit dieser können beispielsweise Zitate entstehen, mit denen Videos sich aufeinander beziehen und so Interaktionen zwischen den einzelnen Channels stattfinden, was einen wesentlichen Teil der Kultur auf der Plattform ausmacht.
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