WhatsApp baut seine AGB wieder mal um - Zustimmung nicht nötig
Bei WhatsApp arbeitet man derzeit wieder einmal an einer neuen Version der Nutzungsbestimmungen. Diesmal steht die Datenschutz-Regelung im Zentrum der Überarbeitung - für den Fall, dass ein Widerspruch gegen eine Rekordstrafe nicht erfolgreich ist.
Die Tochter des Meta/Facebook-Konzerns wurde vor einiger Zeit von der irischen Datenschutz-Aufsicht zu einem Bußgeld von satten 225 Millionen Euro verdonnert. Das ist die zweithöchste Strafe seit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im europäischen Binnenmarkt. Verbunden damit war auch die Anordnung, die Datenschutz-Richtlinie den gesetzlichen Vorgaben anzupassen, wenn das Unternehmen seinen Messenger-Service weiterhin in Europa anbieten will.
WhatsApp hat gegen den Bußgeldbescheid Widerspruch eingelegt und ein Gericht wird darüber zu entscheiden haben, ob die Sichtweise der Datenschutz-Behörde gerechtfertigt ist. Ungeachtet dessen hat man seitens des Unternehmens aber schon mit der Ausarbeitung einer geänderten Version begonnen, berichtet die britische BBC.
Seitens des Unternehmens wird auch betont, dass die Änderungen eher formalen Charakter haben und es nicht nötig sein wird, eine gesonderte Zustimmung seitens der Nutzer einzuholen. Damit hat man in der Vergangenheit nicht die besten Erfahrungen gemacht. Immerhin sind viele User inzwischen argwöhnisch, wenn sie neuen Klauseln zustimmen sollen, da solche Schritte zuvor eher eingeleitet wurden, wenn wieder einmal die Daten mit Facebook geteilt werden sollten.
Download WhatsApp Desktop - Windows-Client Siehe auch:
WhatsApp hat gegen den Bußgeldbescheid Widerspruch eingelegt und ein Gericht wird darüber zu entscheiden haben, ob die Sichtweise der Datenschutz-Behörde gerechtfertigt ist. Ungeachtet dessen hat man seitens des Unternehmens aber schon mit der Ausarbeitung einer geänderten Version begonnen, berichtet die britische BBC.
Keine Zustimmung nötig
Seitens des Messenger-Betreibers würden sich allerdings lediglich einige Formulierungen in den Klauseln ändern, bei der praktischen Funktionsweise des WhatsApp-Netzes bleibt hingegen alles gleich. Die Äderungen sorgen vor allem für eine detaillierte Ausführung darüber, wie und zu welchen Zwecken Nutzerdaten verarbeitet werden. Die Neufassung betrifft auch lediglich die Richtlinien für die User im EU-Gebiet, während die Schriftstücke für den Rest der Welt unverändert bleiben.Seitens des Unternehmens wird auch betont, dass die Änderungen eher formalen Charakter haben und es nicht nötig sein wird, eine gesonderte Zustimmung seitens der Nutzer einzuholen. Damit hat man in der Vergangenheit nicht die besten Erfahrungen gemacht. Immerhin sind viele User inzwischen argwöhnisch, wenn sie neuen Klauseln zustimmen sollen, da solche Schritte zuvor eher eingeleitet wurden, wenn wieder einmal die Daten mit Facebook geteilt werden sollten.
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