Aufdringliche Nötigung: Verbraucherschützer wettern gegen WhatsApp
Aus Sicht von Verbraucherschützern übt WhatsApp mit anhaltenden, wiederkehrenden und aufdringlichen Benachrichtigungen seit Monaten unangemessen Druck auf Nutzer aus, die neuen Geschäftsbedingungen zu akzeptieren. Jetzt geht man auf EU-Ebene dagegen vor.
"WhatsApp bombardiert die Nutzer seit Monaten mit aggressiven und hartnäckigen Pop-up-Nachrichten, um sie zu zwingen, die neuen Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien zu akzeptieren", so BEUC-Generaldirektorin Monique Goyens. Art, Zeitpunkt und Inhalt der Nachricht übt nach Ansicht der Verbraucherschützer "unangemessen Druck" auf Nutzer aus, was wiederum eine klare Beeinträchtigung der Wahlfreiheit darstelle. Rechtlich sieht man hier einen Verstoß gegen die EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken.
Unternehmen sind nach EU-Verbraucherschutzrecht dazu verpflichtet, Vertragsbedingungen transparent und klar zu kommunizieren. "Deshalb fordern wir die Behörden auf, schnell gegen WhatsApp vorzugehen, um sicherzustellen, dass es die Verbraucherrechte respektiert", so BEUC.
Siehe auch:
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Die neuen WhatsApp Geschäftsbedingungen machen weiter Ärger
Mehrfache Verstöße gegen EU-Verbraucherrechte: Mit dieser klaren Anschuldigung wurde vom Europäischen Verbraucherverband (BEUC) und acht seiner Mitglieder - aus Rumänien, Tschechien, Niederlande, Norwegen, Slowakei und Frankreich und von zwei Verbänden aus Griechenland - Beschwerde bei der Europäischen Kommission gegen WhatsApp eingereicht."WhatsApp bombardiert die Nutzer seit Monaten mit aggressiven und hartnäckigen Pop-up-Nachrichten, um sie zu zwingen, die neuen Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien zu akzeptieren", so BEUC-Generaldirektorin Monique Goyens. Art, Zeitpunkt und Inhalt der Nachricht übt nach Ansicht der Verbraucherschützer "unangemessen Druck" auf Nutzer aus, was wiederum eine klare Beeinträchtigung der Wahlfreiheit darstelle. Rechtlich sieht man hier einen Verstoß gegen die EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken.
Das kann keiner verstehen
Aus Sicht des Verbraucherschützers ist es für normale Verbraucher außerdem im Grunde nicht möglich, ein klares Verständnis davon zu bekommen, was mit ihrer Einwilligung in Bezug auf die Weitergabe und Auswertung der eigenen Daten an Facebook und Dritte verbunden ist. WhatsApp bleibe hier bewusste vage und habe es vorsätzlich versäumt, "in einfacher und verständlicher Sprache die Art der Änderungen zu erklären".Unternehmen sind nach EU-Verbraucherschutzrecht dazu verpflichtet, Vertragsbedingungen transparent und klar zu kommunizieren. "Deshalb fordern wir die Behörden auf, schnell gegen WhatsApp vorzugehen, um sicherzustellen, dass es die Verbraucherrechte respektiert", so BEUC.
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