Moral ist noch kein Gesetz:
EuGH kippt Steuerforderungen an Amazon
Zwischen der moralischen Überzeugung und der Rechtsauffassung von Gerichten können Welten liegen. Das zeigt sich nun in der Auseinandersetzung Amazons mit der EU-Kommission. Der Handelskonzern wehrt sich erfolgreich gegen die Nachforderung von Steuern.
Brüssel hatte die Steuernachlässe, die Luxemburg dem Unternehmen gewährt, als unzulässig eingestuft und eine Nachzahlung von 250 Millionen Euro von Amazon verlangt. Der Konzern hatte den Kommissionsbeschluss allerdings vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) angefochten - und konnte sich hier auch durchsetzen.
Die Entscheidung des Gerichts drehte sich vor allem um die Argumentation der EU-Kommission, dass Amazon im Vergleich zu anderen Unternehmen unzulässige Vergünstigungen erhalten habe. Solch ein einseitiges Entgegenkommen wäre gemäß der europäischen Gesetzgebung unzulässig. Das Problem seien also nicht die niedrigen Steuersätze an sich, sondern dass Luxemburg dem Konzern damit einen Wettbewerbsvorteil verschafft habe.
Amazon zog sich immer wieder auf die Position zurück, alle geltenden Gesetze eingehalten und auch keine Sonderbehandlung genossen zu haben. Gleichwohl wird es von der Öffentlichkeit durchaus als Problem angesehen, dass enorm erfolgreiche Großkonzerne sich in den Steuer-Oasen der EU ansiedeln und von dort aus das dicke Geschäft auf dem europäischen Markt machen. Die Entscheidungen der Richter zeigen hier aber auf, dass es nicht genügt, wenn die Verantwortlichen in der Politik in Aktionismus verfallen. Stattdessen wäre es eben nötig, die rechtlichen Grundlagen anzupassen.
Siehe auch: Nummer kleiner als Apple: EU fordert Steuernachzahlung von Amazon
Die Entscheidung des Gerichts drehte sich vor allem um die Argumentation der EU-Kommission, dass Amazon im Vergleich zu anderen Unternehmen unzulässige Vergünstigungen erhalten habe. Solch ein einseitiges Entgegenkommen wäre gemäß der europäischen Gesetzgebung unzulässig. Das Problem seien also nicht die niedrigen Steuersätze an sich, sondern dass Luxemburg dem Konzern damit einen Wettbewerbsvorteil verschafft habe.
Gesetze müssen sich ändern
Eine solche unrechtmäßige Absenkung des Steuersatzes ist aus Sicht des Gerichtes aber nicht hinreichend belegt worden. Die Nachzahlungsanordnung ist damit aufgehoben worden. Damit folgten die Richter ihrer Linie, die schon im Streit zwischen der EU-Kommission und der Apple-Niederlassung in Irland zum Tragen kam. Auch hier reichten die Nachweise nicht aus, um die Einschätzung der EU-Kommission zu untermauern.Amazon zog sich immer wieder auf die Position zurück, alle geltenden Gesetze eingehalten und auch keine Sonderbehandlung genossen zu haben. Gleichwohl wird es von der Öffentlichkeit durchaus als Problem angesehen, dass enorm erfolgreiche Großkonzerne sich in den Steuer-Oasen der EU ansiedeln und von dort aus das dicke Geschäft auf dem europäischen Markt machen. Die Entscheidungen der Richter zeigen hier aber auf, dass es nicht genügt, wenn die Verantwortlichen in der Politik in Aktionismus verfallen. Stattdessen wäre es eben nötig, die rechtlichen Grundlagen anzupassen.
Siehe auch: Nummer kleiner als Apple: EU fordert Steuernachzahlung von Amazon
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Christian KahleRedakteur für Forschung, Energie und Raumfahrt
Begleitet die IT-Branche seit dem Dotcom-Boom, Informatik studierte er in Berlin. Sein Spektrum reicht von Quantencomputern über Solarstrom bis zur Raumfahrt.
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