Brandgating: Bundeskartellamt prüft Absprachen von Apple & Amazon
Apple und Amazon, weil man prüfen will, ob die von Amazon durchgesetzten Regelungen des sogenannten "Brandgating" möglicherweise gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen. Dabei unterbindet Amazon den Verkauf von Produkten bestimmter Markenhersteller - in diesem Fall Apple - durch Drittanbieter, um selbst die Möglichkeit zu bekommen, diese Erzeugnisse mit Erlaubnis des jeweiligen Herstellers zu verkaufen.
Gleichzeitig geht Amazon aber mit seinem sogenannten "Brandgating" gegen Drittanbieter vor, die die Plattform für den Vertrieb von Apple-Produkten nutzen wollen, ohne ein von Apple autorisierter Verkäufer zu sein. Offiziell werden diese Einschränkungen mit dem Versuch begründet, die Kunden vor Fälschungen und minderwertigen Produkten schützen zu wollen.
Das Bundeskartellamt will nun prüfen, ob dabei alles mit rechten Dingen zugeht, da man befürchtet, dass das Brandgating letztlich auch zum Ausschluss von Verkäufern regulärer Produkte und somit zu einer Benachteiligung dieser Anbieter führt. Es dürfe keine Behinderung des Wettbewerbs geben, so die Begründung der Kartellbehörde. Apple begründete die Praxis ebenfalls mit dem Wunsch, die Sicherheit seiner Kunden garantieren zu wollen.
Wie das Bundeskartellamt heute mitteilte, ermittelt die Behörde seit kurzem gegen Amazon erlaubt nur noch Verkauf durch autorisierte Apple-Partner
Seit Beginn des Jahres 2019 können laut dem Bundeskartellamt nur noch solche Anbieter Apple-Produkte über Amazon und seinen Marktplatz verkaufen, die auch als offizielle "Apple-autorisierte" Verkäufer gelten. Amazon selbst ist mittlerweile ein solcher autorisierter Händler und darf die Apple-Produkte deshalb uneingeschränkt verkaufen.Gleichzeitig geht Amazon aber mit seinem sogenannten "Brandgating" gegen Drittanbieter vor, die die Plattform für den Vertrieb von Apple-Produkten nutzen wollen, ohne ein von Apple autorisierter Verkäufer zu sein. Offiziell werden diese Einschränkungen mit dem Versuch begründet, die Kunden vor Fälschungen und minderwertigen Produkten schützen zu wollen.
Das Bundeskartellamt will nun prüfen, ob dabei alles mit rechten Dingen zugeht, da man befürchtet, dass das Brandgating letztlich auch zum Ausschluss von Verkäufern regulärer Produkte und somit zu einer Benachteiligung dieser Anbieter führt. Es dürfe keine Behinderung des Wettbewerbs geben, so die Begründung der Kartellbehörde. Apple begründete die Praxis ebenfalls mit dem Wunsch, die Sicherheit seiner Kunden garantieren zu wollen.
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