iPhone-Preisabsprachen: Apple muss 1,1 Milliarden Euro Strafe zahlen

Apple muss nach einer Entscheidung der französischen Behörden eine Strafe in Höhe von mehr als einer Milliarde Euro zahlen. Die Wettbe­werbs­hüter sehen es als erwiesen an, dass Apple mit seinem Geschäfts­gebahren gegen geltende Gesetze gegen Kartellbildung verstoßen hat.
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Wie die französische Wettbewerbsaufsicht heute mitteilte, verlangt sie von Apple die Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von rund 1,1 Milliarden Euro. Das Unternehmen soll gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen haben, indem man exklusive Verträge mit bestimmten Vertriebspartnern abschloss und zusätzlich die wirtschaftliche Abhängigkeit bestimmter Wiederverkäufer ausnutzte.

Preisabsprachen mit den großen Distributoren

Apple habe zusammen mit einer Reihe von großen Distributoren Kartelle innerhalb seines Vertriebsnetzwerks aufgebaut, heißt es. Die Distributoren sind als Großhändler für den Vertrieb der Apple-Produkte gegenüber den an sich angeschlossenen Einzelhandelsanbietern verantwortlich und stehen somit zwischen Apple und den Händlern. Sie hatten mit Apple Verträge geschlossen, in denen Preise und Stückzahlen genau definiert wurden - ohne die von den Behörden verlangten Spielräume zur freien Gestaltung der Preise zuzulassen.

Die französischen Behörden gehen davon aus, dass auch die Technik-Großhändler Ingram Micro und Tech Data an der Kartellbildung mit Apple beteiligt waren. Sie wurden deshalb ebenfalls mit Geldstrafen belegt, die jeweils 62,9 und 76,1 Millionen Euro betragen. Die beiden Firmen sind weltweit aktive Konzerne, die sich auf den Vertrieb von Elektronikprodukten aller Art spezialisiert haben und dabei mit diversen Marken zusammenarbeiten.

Insgesamt belaufen sich die heute verkündeten Strafzahlungen damit auf 1,24 Milliarden Euro. Es handelt sich somit um die größte in einem einzelnen Fall verhängte Wettbewerbsstrafe in der Geschichte Frankreichs. Apple ließ über einen Unternehmenssprecher verlauten, dass man die Entscheidung für unfair halte und sich deshalb mit rechtlichen Mitteln dagegen zur Wehr setzen werde. Der Konzern kritisiert unter anderem, dass es in dem Fall um Geschäftspraktiken ging, die mehr als zehn Jahre zurückliegen.
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