Apple iPhone: Akku-Sicherheit geht vor Reparatur-Freiheit der Kunden
Die Diskussion rund um das "Recht auf Reparatur" ebbt nicht ab, hat Apple doch gerade erst neue Maßnahmen eingeführt, um seine Kunden dazu zu bewegen, den Tausch von Akkus bei iPhones von Drittanbietern durchführen zu lassen. Jetzt hat sich der US-Konzern einmal mehr zum Thema geäußert und erneut deutlich gemacht, warum man es nicht gern sieht, wenn Dritte iPhones mit neuen Akkus versorgen.
Der US-YouTuber René Ritchie hat von Apple ein Statement zur Politik des Unternehmens rund um die Durchführung von Reparaturen am iPhone erhalten, bei dem es darum geht, weshalb Apple mit allen Mitteln versucht, Kunden zur Verwendung von offiziell autorisierten Reparatur-Dienstleistern zu bewegen. Wie üblich heißt es in der Stellungnahme, dass es Apple um die Sicherheit der Akkus geht.
Man nehme die Sicherheit der Kunden "sehr ernst" und wolle daher sicherstellen, dass alle Akku-Reparaturen auch ordnungsgemäß durchgeführt werden. Es gebe mittlerweile allein in den USA über 1800 Reparatur-Dienstleister, die von Apple geprüft und autorisiert worden seien, so dass die Kunden jederzeit ohne Probleme entsprechende Hilfe von zertifizierter Stelle in Anspruch nehmen könnten, so das Unternehmen weiter.
Gemeint ist damit, dass Apple der Meinung ist, dass die Kunden trotz der Deaktivierung der Funktion zur Akkugesundheit bei Reparaturen durch einen nicht-autorisierten Dienstleister keine Einschränkung der Nutzbarkeit ihres Geräts hinnehmen müssen. Tatsächlich schränkt das Unternehmen den Funktionsumfang dann aber doch ein, wenn man das Feature für die Überprüfung der Akkugesundheit abschaltet. Problematisch ist dabei, dass dieser Schritt auch dann erfolgt, wenn sogar ein tatsächlicher Original-Ersatzakku verbaut wird.
Hintergrund ist, dass einzig die von Apple autorisierten Dienstleister auch über die entsprechende Wartungs-Software des Herstellers verfügen, die ihnen den Abgleich der auf einem Mikrochip im Akku gespeicherten Informationen mit den auf dem jeweils zu reparierenden iPhone ermöglicht. Nur dann bleibt das Feature zur Akkugesundheit auch aktiv nutzbar. Kritiker sehen in Apples Maßnahmen daher einen Eingriff in die Wahlfreiheit der Kunden, was die Entscheidung über die Inanspruchnahme eines bestimmten Anbieters für Reparaturen an einem Produkt angeht, das sie käuflich erworben haben und somit voll und ganz ihr Eigentum ist.
Nutzung auch nach unautorisiertem Tausch weiter möglich, aber...
Man habe auch aus diesem Grund bereits im letzten Jahr eine Funktion in die iPhones integriert, mit der der Nutzer darüber aufgeklärt wird, wenn die "Echtheit" eines neu eingbauten Akkus nicht garantiert werden kann. Die Kunden sollen dadurch laut Apple vor beschädigten, qualitativ mangelhaften oder gebrauchten Akkus geschützt werden, die zu Sicherheits- und Performance-Problemen führen könnten. Dennoch schränke die Funktion die Möglichkeit des Kunden nicht ein, das Gerät nach der Reparatur durch einen nicht autorisierten Anbieter weiter zu nutzen.Gemeint ist damit, dass Apple der Meinung ist, dass die Kunden trotz der Deaktivierung der Funktion zur Akkugesundheit bei Reparaturen durch einen nicht-autorisierten Dienstleister keine Einschränkung der Nutzbarkeit ihres Geräts hinnehmen müssen. Tatsächlich schränkt das Unternehmen den Funktionsumfang dann aber doch ein, wenn man das Feature für die Überprüfung der Akkugesundheit abschaltet. Problematisch ist dabei, dass dieser Schritt auch dann erfolgt, wenn sogar ein tatsächlicher Original-Ersatzakku verbaut wird.
Hintergrund ist, dass einzig die von Apple autorisierten Dienstleister auch über die entsprechende Wartungs-Software des Herstellers verfügen, die ihnen den Abgleich der auf einem Mikrochip im Akku gespeicherten Informationen mit den auf dem jeweils zu reparierenden iPhone ermöglicht. Nur dann bleibt das Feature zur Akkugesundheit auch aktiv nutzbar. Kritiker sehen in Apples Maßnahmen daher einen Eingriff in die Wahlfreiheit der Kunden, was die Entscheidung über die Inanspruchnahme eines bestimmten Anbieters für Reparaturen an einem Produkt angeht, das sie käuflich erworben haben und somit voll und ganz ihr Eigentum ist.
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