Abgemahnt: Händler bot satten Rabatt für eine 5-Sterne-Bewertung
Wenn Online-Händler ihre Kunden um eine Bewertung bitten, ist das durchaus in Ordnung. Kritisch wird es allerdings, wenn sie sich mit besonderen Angeboten dafür revanchieren, dass der Nutzer ihnen eine gute Note ausgestellt hat. Das geht aus einer aktuellen Stellungnahme der Verbraucherzentrale Bayern hervor.
Diese war auf einen Händler aufmerksam geworden, der seine Waren über die Amazon-Plattform offeriert. Käufern wurde hier angeboten, dass sie mit einer 30-prozentigen Rückerstattung des Kaufpreises belohnt werden, wenn sie nach dem Erhalt des Produktes eine Fünf-Sterne-Bewertung abgeben.
Das führt nach Ansicht der Verbraucherzentrale Bayern aber zu irreführenden Bewertungen. Denn die Sterne dienen anderen Verbrauchern als Orientierung und letztlich werden konkurrierende Unternehmen, die sich hier eine gute Bewertung durch ordnungsgemäßes Verhalten verdienen, benachteiligt.
Die Verbraucherschützer haben den fraglichen Anbieter daher abgemahnt. Das führte auch tatsächlich dazu, dass der Händer sein Verhalten beendete. Weitergehende Schritte sind dementsprechend hier nicht mehr nötig. Allerdings hatte man es hier nicht mit einem Einzelfall zu tun und die Experten der Verbraucherzentrale hoffen nun, dass das aktuelle Beispiel Kreise zieht und auch andere zum Umdenken bringt. Den Nutzern wird außerdem empfohlen, nur wahrheitsgemäße und sachliche Einschätzungen abzugeben.
Siehe auch: Geprellte Käufer: Verbraucherzentrale warnt vor Wish-Shopping-App
Das führt nach Ansicht der Verbraucherzentrale Bayern aber zu irreführenden Bewertungen. Denn die Sterne dienen anderen Verbrauchern als Orientierung und letztlich werden konkurrierende Unternehmen, die sich hier eine gute Bewertung durch ordnungsgemäßes Verhalten verdienen, benachteiligt.
Sinn wird unterlaufen
"Positive Bewertungen, die ein Verbraucher nur abgibt, um einen finanziellen Vorteil zu erhalten, sind weder objektiv noch unabhängig", sagt Tatjana Halm, Juristin der Verbraucherzentrale Bayern. "Derartige Beurteilungen verleiten andere Verbraucher dazu, die Produkte eher zu kaufen. Damit wird das sinnvolle Instrument der Online-Bewertungen unterlaufen." Im schlimmsten Fall hätte es hier zu einer Klage wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens kommen können.Die Verbraucherschützer haben den fraglichen Anbieter daher abgemahnt. Das führte auch tatsächlich dazu, dass der Händer sein Verhalten beendete. Weitergehende Schritte sind dementsprechend hier nicht mehr nötig. Allerdings hatte man es hier nicht mit einem Einzelfall zu tun und die Experten der Verbraucherzentrale hoffen nun, dass das aktuelle Beispiel Kreise zieht und auch andere zum Umdenken bringt. Den Nutzern wird außerdem empfohlen, nur wahrheitsgemäße und sachliche Einschätzungen abzugeben.
Siehe auch: Geprellte Käufer: Verbraucherzentrale warnt vor Wish-Shopping-App
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