Trolle oder Nachrichten? - Facebook auf Seiten-Reaktivierung verklagt
CNet hervor.
Facebook berief sich in seiner Einschätzung auf die Strafverfolgungsbehörden der USA, die aufgrund des Verdachts der Einflussnahme ermittelten. Denn es ist ausländischen Interessengruppen nicht erlaubt, sich in den Wahlkampf einzumischen. Denn bei diesem handelt es sich um ein Instrument der innerstaatlichen Organisation demokratischer Prozesse. Damit steht die USA keineswegs allein da - auch hierzulande sind beispielsweise Parteispenden von ausländischen Geldgebern verboten, was der rechtsextremistischen AfD gerade auf die Füße fällt.
Gemeinhin werden beispielsweise gesperrte Seiten dann recht schnell aufgegeben und mit neuen Accounts weitere Angebote aufgebaut. Das geschieht dann so schnell, dass es für Plattformbetreiber schwer ist, hinterherzukommen. Insofern ist es eine ziemlich einmalige Sache, dass hier nun eine Klage eingereicht wurde.
Die Klägerin stellt in den Gerichtsunterlagen klar, dass sie wirklich eine unabhängige Nachrichtenagentur sei, die Meldungen auf der Facebook-Seite veröffentlichte, die von öffentlichem Interesse seien. Hier dürfte sich dann aber trotzdem die Frage stellen, aufgrund welchen Rechts Facebook dazu gezwungen werden könnte, die Seite auf seiner Plattform zu dulden.
Siehe auch: Russland so: Wir wissen nicht mal, wie man Facebook-Anzeigen schaltet!
Nach längerer Diskussion um mögliche Eingriffe in den US-Wahlkampf aus dem Ausland hatte Facebook im April rund 270 Seiten gesperrt, die als Teile eines russischen Propaganda-Netzwerkes eingestuft wurden. Dazu gehörte auch eine Page mit der Bezeichnung "Federal Agency of News", die nun von sich behauptet, eine ganz normale Nachrichtenagentur zu sein. Das geht aus einem Bericht von Facebook berief sich in seiner Einschätzung auf die Strafverfolgungsbehörden der USA, die aufgrund des Verdachts der Einflussnahme ermittelten. Denn es ist ausländischen Interessengruppen nicht erlaubt, sich in den Wahlkampf einzumischen. Denn bei diesem handelt es sich um ein Instrument der innerstaatlichen Organisation demokratischer Prozesse. Damit steht die USA keineswegs allein da - auch hierzulande sind beispielsweise Parteispenden von ausländischen Geldgebern verboten, was der rechtsextremistischen AfD gerade auf die Füße fällt.
Klage ist ungewöhnlich
Gemäß der Ermittlungsunterlagen soll die Federal Agency of News zum Netzwerk der Internet Research Agency gehören. Dabei handelt es sich wiederum um eine Gruppe, die mit Verbindungen zur russischen Regierung in verschiedenen Regionen Propaganda-Aktionen durchführt. Professionell werden von der Firma Fake-Accounts erstellt, mit denen dann Meinungen manipuliert werden sollen. Dabei geht es selten darum, bestimmte Positionen durchzusetzen. Vielmehr scheint es darauf hinauszulaufen, das Vertrauen in verschiedene Institutionen zu untergraben und somit gesellschaftliche Strukturen zu destabilisieren.Gemeinhin werden beispielsweise gesperrte Seiten dann recht schnell aufgegeben und mit neuen Accounts weitere Angebote aufgebaut. Das geschieht dann so schnell, dass es für Plattformbetreiber schwer ist, hinterherzukommen. Insofern ist es eine ziemlich einmalige Sache, dass hier nun eine Klage eingereicht wurde.
Die Klägerin stellt in den Gerichtsunterlagen klar, dass sie wirklich eine unabhängige Nachrichtenagentur sei, die Meldungen auf der Facebook-Seite veröffentlichte, die von öffentlichem Interesse seien. Hier dürfte sich dann aber trotzdem die Frage stellen, aufgrund welchen Rechts Facebook dazu gezwungen werden könnte, die Seite auf seiner Plattform zu dulden.
Siehe auch: Russland so: Wir wissen nicht mal, wie man Facebook-Anzeigen schaltet!
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