Sixt & Netto unterlegen:
Unternehmens-Rundfunkbeitrag ist rechtens

Der Rundfunkbeitrag sorgt in Deutschland immer wieder für heftige Diskussionen und wird deshalb auch wiederholt vor Gericht angefochten. Bisher war keines dieser Verfahren erfolgreich und jetzt unterliegen Sixt & Netto erneut vor dem Bundesverwaltungsgericht.

Unternehmen finden es ungerecht

Rund 10 Prozent der gesamten Rundfunksbeitrags-Summe kommen von gewerblichen Zahlern - und diese werden auch weiterhin bezahlen müssen. Der Rundfunkbeitrag für Unternehmen ist verfassungsgemäß: So bestätigt es das Bundesverfassungsgericht in einem aktuellen Urteil. Damit weist das oberste deutsche Verwaltungsgericht eine Klage des Discounters Netto und des Autovermieters Sixt zurück, die gegen den Westdeutschen Rundfunk und den Bayerischen Rundfunk gerichtet war. Infografik: Wohin die 17,50 Euro Rundfunkbeitrag fließenWohin die 17,50 Euro Rundfunkbeitrag fließen Die beiden Unternehmen waren mit der Argumentation vor Gericht gezogen, dass die Bemessungsgrundlage für die Höhe der zu zahlenden Rundfunkgebühren unrechtmäßig sei - diese werden abhängig von der Anzahl an Betriebsstätten, Beschäftigten und Firmenfahrzeugen erhoben. Nach Meinung der Kläger würden durch diese Regelung Unternehmen mit Filialen eindeutig benachteiligt.

Richter sehen es anders

Wie die Richter in ihrer Ablehnung der Klagen erläutern, stufen sie die Nutzung in Unternehmen ähnlich ein, wie die von privaten Haushalten, auch in Betrieben gäbe es einen "kommunikativen Nutzen" des Rundfunkempfangs. Da statistisch belegt sei, dass in Unternehmen relativ flächendeckend Empfangsgeräte vorhanden sind - die meisten verfügten über internetfähige Computer, Radios oder betriebliche Handys und Tablets - könne dieser Nutzen auch ausgeschöpft werden.

Wie Netto-Anwalt Matthias Rauscher in der mündlichen Verhandlung vorgerechnet hatte, muss das Unternehmen bei 4018 Betriebsstätten und 18 Auslieferungslagern mit rund 60.000 Beschäftigten monatlich 145.000 Euro Rundfunkbeitrag entrichten. Im Vergleich ist ein Unternehmen mit einer Betriebsstätte mit 20.000 Mitarbeitern nur zu einer Zahlung von 3150 Euro im Monat verpflichtet.

Der Autovermieter Sixt zahlt demnach aktuell jährlich rund 3,3 Millionen Euro in den Runfunkbeitragstopf. Wie Firmen-Anwalt Holger Jacobj betont, fühle man sich auch deshalb benachteiligt, weil jedes Dritte gewerblich genutzte Auto dem Beitragsservice gar nicht bekannt sei - das mache den Ehrlichen zum Dummen: "Es geht nicht darum, die Finanzierung des öffentlichen Rundfunks zu Fall zu bringen. Es geht darum, innerhalb des gewerblichen Bereichs für eine Gerechtigkeit zu sorgen", so Jacobj.

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