Rundfunkbeitrag: Inkassofirmen sollen bei Nichtzahlern nachhelfen
Behörden sollen entlastet werden
Der Rundfunkbeitrag sorgt in Deutschland immer wieder für hitzige Gemüter - auch wenn eine Statistik zeigt, dass bei 44,66 Millionen Adressen, die bei der Einzugszentrale gemeldet sind, nur 3.800 Klagen gegen die Zwangsabgabe registriert wurden. Große Probleme verursachen demnach dagegen vielmehr die rund 10,9 Prozent der Nichtzahler, die kein Aufsehen um ihr Verhalten machen. In den meisten Fällen scheint es so, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bald auf einen neuen Weg setzen wollen, um fällige Gebühren einzutreiben: Inkassobüros. Infografik: Wohin die 17,50 Euro Rundfunkbeitrag fließen Wie der Spiegel berichtet, habe man Informationen erhalten, nach denen ARD und ZDF künftig private Schuldeneintreiber einsetzen wollen, um den Rundfunkbeitrag von Nichtzahlern auf neuem Wege einsammeln zu können. Bisher müssen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten im Zweifelsfall auch für relativ kleine Beträge dafür sorgen, dass Zwangsvollstreckungen erlassen werden. Wie der Spiegel angibt, wurde alleine im Jahr 2015 gegen 1,4 Millionen säumige Rundfunkzahler eine Zwangsvollstreckung beantragt, 2014 lag dieser Wert noch bei rund 700.000.Inkasso kümmert sich um Rundfunkgebühr-Verweigerer
Mit der Möglichkeit, hier Inkassobüros zum Einsatz zu bringen, könne man Behörden, die mit den "Vollstreckungsersuchen der Landesrundfunkanstalten überschüttet werden" entlasten. Absicht sei es, den "Mahnpfad" flexibler zu gestalten, "Zweck ist nicht ein breiter, pauschaler Einsatz von Inkassounternehmen", wird eine ARD-Sprecherin vom Spiegel zitiert. Wie die ARD weiter ausführt, verspreche man sich durch die privaten Schuldeneintreiber eine Klärung herbeizuführen, bevor eine Zwangsmaßnahme eingeleitet wird. Es kann nur vermutet werden, dass sich die Anstalten von Briefen mit Inkassounternehmen als Absender eine höhere Wirkung erwarten.Um die privaten Schuldeneintreiber wie beschrieben zum Einsatz bringen zu können, müsste im ersten Schritt eine Anpassung der Beitragssatzungen der Anstalten vorgenommen werden. Aktuell ist vorgesehen, dass nicht bezahlte Beiträge zunächst hoheitlich vollstreckt werden müssen. Falls es zu der Änderung kommt, darf man gespannt sein, ob und wie sich die Zahlen im Bezug auf die säumigen Rundfunkzahler verändern werden.
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