Entscheidung eindeutig: Apple hat eBook-Leser um ihr Geld betrogen
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Damit wurde eine entsprechende Entscheidung aus dem Jahr 2013 bestätigt. Diese wird Apple immerhin eine Summe von rund 450 Millionen Dollar kosten. Der größte Teil dessen wird in einen Fond fließen, über den betroffene Verbraucher Schadensersatzzahlungen erhalten können. Mit diesen sollen die Mehrausgaben kompensiert werden, die durch das Fehlen eines freien Wettbewerbs und der dabei zu erwartenden geringeren Preise entstanden.
Die Auseinandersetzung begann im Jahr 2012 mit einer Anklage seitens des US-Justizministeriums. Bereits im ersten Urteil kam das Gericht zu dem Schluss, dass Apple mit seinem Geschäftsgebaren eindeutig eine rote Linie überschritten und gesetzeswidrig agiert habe.
Gegen die Entscheidung war Apple allerdings in Berufung gegangen. Dabei hatte das Unternehmen gar nicht erst versucht, einen Freispruch zu erreichen. Statt dessen versuchte man, das Vorgehen in die Situation des fraglichen Marktes einzuordnen und darzulegen, dass man im Grunde gar nicht anders habe handeln können. Dadurch sollte zumindest eine signifikante Senkung des Geldbetrages erreicht werden - grundsätzlich hatte der Konzern bereits eingewilligt, den letztendlich im Urteil stehenden Bertrag zu zahlen.
In dem an das Berufungsgericht gerichteten Widerspruch führte Apple aus, dass es darum gegangen sei, in einem Markt aktiv zu werden, der bereits von einem vorherrschenden Anbieter beherrscht wurde: Amazon diktierte den Verlagen bis dahin im Grunde die Preise und diese hatten kaum eine Chance ihre Vorstellungen durchzusetzen, wenn sie nicht riskieren wollten, den wichtigsten Vertriebsweg zu verlieren. Die Kooperation zwischen den Verlagen und Apple mit seiner ebenfalls nicht geringen Marktmacht sollte dazu beitragen, Amazons Dominanz überhaupt erst einmal aufzubrechen.
Das Gericht sah es letztlich aber nicht gerade als besonders guten Weg an, eine vielleicht wettbewerbswidrige Situation mit einem anderen Rechtsverstoß beenden zu wollen. An der Verantwortung, die Apple für die eigenen Vergehen zugerechnet wurde, änderte sich somit nichts.
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