Vorratsdatenspeicherung auf dem Weg und wird schon nicht so schlimm
Das neu erarbeitete Gesetz zur Wiedereinführung einer Vorratsdatenspeicherung ist auf den Weg gebracht worden. Das Bundeskabinett hat dem Entwurf seiner zuständigen Minister zugestimmt, womit die Regelung jetzt von der Regierung in den Bundestag eingebracht wird. Dort gilt eine Zustimmung als ziemlich sicher.
Die erste Form der Vorratsdatenspeicherung war im Jahr 2010 noch für verfassungswidrig erklärt worden. Zu einfach hatten es sich die zuständigen Stellen damals gemacht. Das Gesetz wurde in Karlsruhe für nichtig erklärt und auch die EU-Richtlinie, auf der es beruhte, ist seit dem vergangenen Jahr Geschichte. CDU und SPD hatten sich aber einen neuen Anlauf in den Koalitionsvertrag geschrieben und ließen sich bis vor einigen Wochen Zeit.
Doch nun kommt die Regelung, die deutlich milder ausfällt als die letzte Fassung, in die Gänge. Nicht einmal der als Hardliner bekannte schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte Thilo Weichert, der bei Facebook jedes noch so kleine Vergehen für wüste Attacken auf das beliebte Internet-Unternehmen nutzt, hat grundsätzlich etwas gegen das neue Gesetz einzuwenden. Er sieht den neuen Entwurf sogar als "stilbildend" für eine Neuregelung in Europa an, wie er kürzlich dem Deutschlandradio sagte.
Das aus dem Hause des Justizministers Heiko Maas (SPD) stammende Papier, das mit dem Bundesinnenministerium abgestimmt wurde, sieht zwar weiterhin vor, dass verschiedene Kommunikationsdaten der Nutzer gespeichert werden, doch jetzt nur noch über einen Zeitraum von zehn Wochen. Der Standort der Handynutzung soll außerdem lediglich vier Wochen aufbewahrt werden.
Gleiches gilt bei Berufsgeheimnisträgern. Bei Ärzten und Anwälten handelt es sich um geschützte Berufsbezeichnungen, das ist aber nicht bei Journalisten der Fall, die ebenfalls aus der Datenspeicherung herausgenommen werden sollen. Zwar ist noch nicht eindeutig ausgeführt, wie dies in der Praxis aussehen soll, doch Maas versicherte, dass mit seinem neuen Gesetz auf jeden Fall die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit gewahrt werde. Zur Beruhigung jener, die die Telekommunikationsunternehmen verdächtigen, bei der Löschung der Daten nach den entsprechenden Fristen zu schludern, wurden auch Bußgelder für solche Fälle vorgesehen.
(Anmerkung der Redaktion: Wir runzeln die Stirn.)
Doch nun kommt die Regelung, die deutlich milder ausfällt als die letzte Fassung, in die Gänge. Nicht einmal der als Hardliner bekannte schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte Thilo Weichert, der bei Facebook jedes noch so kleine Vergehen für wüste Attacken auf das beliebte Internet-Unternehmen nutzt, hat grundsätzlich etwas gegen das neue Gesetz einzuwenden. Er sieht den neuen Entwurf sogar als "stilbildend" für eine Neuregelung in Europa an, wie er kürzlich dem Deutschlandradio sagte.
Das aus dem Hause des Justizministers Heiko Maas (SPD) stammende Papier, das mit dem Bundesinnenministerium abgestimmt wurde, sieht zwar weiterhin vor, dass verschiedene Kommunikationsdaten der Nutzer gespeichert werden, doch jetzt nur noch über einen Zeitraum von zehn Wochen. Der Standort der Handynutzung soll außerdem lediglich vier Wochen aufbewahrt werden.
Befreiung von Überwachung ist ganz einfach
Zugriff sollen die Behörden nur bekommen, wenn es um schwere Straftaten wie die Gründung einer terroristischen Vereinigung, Mord oder sexuellen Missbrauch geht und ein Richter zustimmt. In dem als Kompromiss verstandenen Entwurf werden außerdem verschiedene Ausnahmen festgehalten, bei denen auf eine Erfassung komplett verzichtet wird. Wer also ohnehin nicht vorhat, eine der fraglichen Straftaten zu begehen, kann die Speicher der Provider entlasten, indem er per E-Mail kommuniziert - hier sollen die Daten nämlich nicht erfasst werden.Gleiches gilt bei Berufsgeheimnisträgern. Bei Ärzten und Anwälten handelt es sich um geschützte Berufsbezeichnungen, das ist aber nicht bei Journalisten der Fall, die ebenfalls aus der Datenspeicherung herausgenommen werden sollen. Zwar ist noch nicht eindeutig ausgeführt, wie dies in der Praxis aussehen soll, doch Maas versicherte, dass mit seinem neuen Gesetz auf jeden Fall die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit gewahrt werde. Zur Beruhigung jener, die die Telekommunikationsunternehmen verdächtigen, bei der Löschung der Daten nach den entsprechenden Fristen zu schludern, wurden auch Bußgelder für solche Fälle vorgesehen.
(Anmerkung der Redaktion: Wir runzeln die Stirn.)
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