Vorratsdatenspeicherung: Maas hat gelogen und legt neues Gesetz vor
als auch Europa von den höchsten Gerichten kassiert wurden, ist der nun vorgelegte Entwurf ein deutlicher Kompromiss. Das betrifft nicht nur die Speicherfristen, sondern auch die Art der erfassten Informationen. Verschiedene grundlegende Probleme bleiben aber bestehen.
Noch im Dezember hatte Maas über seinen Twitter-Account vollmundig verkündet, dass er die Vorratsdatenspeicherung entschieden ablehne. Da diese gegen das Recht auf Privatheit und Datenschutz verstoße, sollte es weder ein neues deutsches Gesetz noch eine überarbeitete EU-Richtlinie unter seiner Mitwirkung geben. Heute nun stellte sich Maas noch vor seinem CDU-Kollegen, dem Bundesinnenminister Thomas de Maizière, vor die Presse, um die neuen Pläne zu präsentieren.
Der Gesetzentwurf aus seinem Hause, der mit dem Innenministerium abgestimmt ist, sieht vor, dass die Kommunikationsdaten zukünftig nicht mehr wie ursprünglich über sechs Monate gespeichert werden, sondern nur noch für zehn Wochen. Lediglich vier Wochen sollen Informationen vorgehalten werden, die von Mobilfunk-Anlagen erfasst werden. Einschränkungen soll es lediglich bei der Kommunikation per E-Mail geben, nicht aber beispielsweise beim Nachrichtenversand über Messenger.
Auch im Zuge der Neufassung bleibt es also dabei, dass komplett erfasst werden soll, wer wann und mit wem über Telefon oder Internet in Kontakt stand - unabhängig davon, ob ein Verdacht auf eine Straftat vorliegt. Der Zugriff der Behörden auf die Daten - die weiterhin beim jeweiligen Provider aufbewahrt werden - soll auf Fälle von schweren Straftaten beschränkt werden. Das letzt Wort hat jeweils ein Richter.
Jetzt wird sich der Bundestag mit dem Gesetzentwurf zu befassen haben. Angesichts der Übermacht der großen Koalition ist hier im Grunde nicht ernsthaft mit Widerstand zu rechnen, auch wenn insbesondere auf Seiten der SPD einige Kritiker vorhanden sind. Geht aus Sicht der Bundesregierung alles glatt, könnte die neue Regelung sogar noch vor der Sommerpause verabschiedet werden. Dann wäre zu erwarten, dass die Sache erneut beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe landet, von dem die Vorratsdatenspeicherung schon einmal gekippt wurde.
Gegenüber den bisherigen Varianten, die das Kommunikationsverhalten der gesamten Bevölkerung über Monate aufzeichneten und wegen zu starker Eingriffe in die Grundrechte sowohl in Deutschland Der Gesetzentwurf aus seinem Hause, der mit dem Innenministerium abgestimmt ist, sieht vor, dass die Kommunikationsdaten zukünftig nicht mehr wie ursprünglich über sechs Monate gespeichert werden, sondern nur noch für zehn Wochen. Lediglich vier Wochen sollen Informationen vorgehalten werden, die von Mobilfunk-Anlagen erfasst werden. Einschränkungen soll es lediglich bei der Kommunikation per E-Mail geben, nicht aber beispielsweise beim Nachrichtenversand über Messenger.
Auch im Zuge der Neufassung bleibt es also dabei, dass komplett erfasst werden soll, wer wann und mit wem über Telefon oder Internet in Kontakt stand - unabhängig davon, ob ein Verdacht auf eine Straftat vorliegt. Der Zugriff der Behörden auf die Daten - die weiterhin beim jeweiligen Provider aufbewahrt werden - soll auf Fälle von schweren Straftaten beschränkt werden. Das letzt Wort hat jeweils ein Richter.
Jetzt wird sich der Bundestag mit dem Gesetzentwurf zu befassen haben. Angesichts der Übermacht der großen Koalition ist hier im Grunde nicht ernsthaft mit Widerstand zu rechnen, auch wenn insbesondere auf Seiten der SPD einige Kritiker vorhanden sind. Geht aus Sicht der Bundesregierung alles glatt, könnte die neue Regelung sogar noch vor der Sommerpause verabschiedet werden. Dann wäre zu erwarten, dass die Sache erneut beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe landet, von dem die Vorratsdatenspeicherung schon einmal gekippt wurde.
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