Spaniens kompromisslose 'Google Steuer' ist beschlossene Sache
In Spanien wurde in dieser Woche eine Urheberrechtsreform vom Parlament abgenickt, die allgemein als "Google Steuer" bekannt geworden ist. Ähnlich wie der deutsche Vorstoß zum Leistungsschutzrecht verpflichtet das neue Gesetz in Spanien Suchmaschinenbetreiber wie Google unter anderem für die Anzeige von Textsnippets zu zahlen.
Anders als es Deutschland mit dem Leistungsschutzrecht regelt, will Spanien Google aber grundsätzlich zu Kasse bitten - ein Verzicht der Verlage gegenüber Google und Co ist nicht zulässig und wurde extra im Gesetz festgeschrieben. In Deutschland hatten sich die VG Media als Rechtsvertreter für zahlreiche Verleger mit Google "geeinigt" und auf eine Berechnung für die Nutzung verzichtet. Zudem wird eine Lizenzzahlung der Suchmaschinenbetreiber in jedem Fall fällig, wenn auf ein urheberrechtlich geschütztes Werk verwiesen wird: also nicht nur bei der Anzeige von Textsnippets (zB. Google News Anlauftexte) oder Bildern, sondern schon bei der einfachen Anzeige des Hyperlinks in der Suchanfrage. Damit kann die neue Regelung auf nahezu alle Inhalte eines Suchmaschinenanbieters angewendet werden.
Um deren Rechte zu wahren wird nun schon das Setzen eines Links auf urheberrechtlich geschützte Werke kostenpflichtig. Die Höhe der Zahlungen wurde allerdings bislang noch nicht festgeschrieben. Zunächst sah die Gesetzesnovelle vor, es den Rechteinhabern selbst zu überlassen, ob eine Zahlung eingefordert wird oder nicht, nun ist der Verzicht nicht zulässig. Ob die spanische Regierung aus dem Debakel mit dem deutschen Leistungsschutzrecht gelernt hat, ist allerdings nicht klar.
Die neuen Vorgaben des LPI sehen zudem hohe Strafen vor. Bis zu 300.000 Euro Geldstrafe oder bis zu sechs Jahre Haft sieht das neue Gesetz vor.
Für die Medienlandschaft bedeutet es auf jeden Fall einen großen Einschnitt. Fraglich ist zum Beispiel, wie der neue Anspruch von Privatleuten die Blogs oder Foren betreiben durchgesetzt werden kann. Ebenso ist unklar, wie Google als Suchmaschinen-Marktführer auf die Neuerung reagieren wird. Gespräche, um sich im Vorfeld mit den Verlagen zu einigen, waren fehlgeschlagen. In Frankreich konnte der Konzern ein ähnlich weitreichendes Vergütungsrecht für urheberrechtlich geschützte Werke durch die Zahlung einer Lizenz abwenden.
Verschärfung des Urheberrechts
Die spanische Regierung hatte die "Ley de Propriedad Intelectual" (kurz LPI) vor allem als Verschärfung des Urheberrechts aufgelegt. Nach einer Erhebung der Regierung stammen 84 Prozent aller Entertainment-Inhalte (Musik, Filme, Bücher) aus illegalen Quellen.Um deren Rechte zu wahren wird nun schon das Setzen eines Links auf urheberrechtlich geschützte Werke kostenpflichtig. Die Höhe der Zahlungen wurde allerdings bislang noch nicht festgeschrieben. Zunächst sah die Gesetzesnovelle vor, es den Rechteinhabern selbst zu überlassen, ob eine Zahlung eingefordert wird oder nicht, nun ist der Verzicht nicht zulässig. Ob die spanische Regierung aus dem Debakel mit dem deutschen Leistungsschutzrecht gelernt hat, ist allerdings nicht klar.
Die neuen Vorgaben des LPI sehen zudem hohe Strafen vor. Bis zu 300.000 Euro Geldstrafe oder bis zu sechs Jahre Haft sieht das neue Gesetz vor.
Für die Medienlandschaft bedeutet es auf jeden Fall einen großen Einschnitt. Fraglich ist zum Beispiel, wie der neue Anspruch von Privatleuten die Blogs oder Foren betreiben durchgesetzt werden kann. Ebenso ist unklar, wie Google als Suchmaschinen-Marktführer auf die Neuerung reagieren wird. Gespräche, um sich im Vorfeld mit den Verlagen zu einigen, waren fehlgeschlagen. In Frankreich konnte der Konzern ein ähnlich weitreichendes Vergütungsrecht für urheberrechtlich geschützte Werke durch die Zahlung einer Lizenz abwenden.
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