Hessen: Videoüberwachung ufert immer mehr aus
Die Zahl der Bürgerbeschwerden wegen einer immer weiter um sich greifenden Video-Überwachung steigt weiterhin ständig an. Denn sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich werden immer mehr Überwachungskameras installiert.
Darüber informiert ein Schwerpunkt des Tätigkeitsberichtes des hessischen Datenschutzbeauftragten Michael Ronellenfitsch. Betroffen seien Bäckereien, Friseursalons, Sauna- und Umkleidebereiche, Stadthallen, denkmalgeschützte Einrichtungen und sogar der hessische Wald, heißt es darin. Auch vor Schulen und Kindergärten würden die Kameras nicht haltmachen.
Während der Datenschutzbeauftragte Beschwerden über immer weitere fest installierte Kameras bereits seit einiger Zeit gewöhnt ist, kam nun allerdings eine Neuerung hinzu: Eingaben zur Videoüberwachung durch Flugdrohnen mit HD-Kamera. Deren Einsatz ist dann problematisch, wenn die Aufnahmen einen Personenbezug erkennen lassen oder aber gezielt öffentlich zugängliche Bereiche aufgenommen werden, erklärte er.
Das Problem besteht dann häufig darin, dass die verantwortliche Stelle oder Person in den meisten Fällen nicht ausfindig gemacht werden kann, da die Personen, die die Drohnen steuern, in vielen Fällen entweder weit entfernt stehen oder aus anderen Gründen nicht ohne weiteres identifiziert werden können.
Besonderes Problem in Hessen
Das Problem ist in Hessen besonders ausgeprägt, weil die gesetzliche Regulierung nach Ansicht Ronellenfitschs nicht ausreichend ist und hinter denen im Bund und in anderen Bundesländern zurückfällt. Anders als im Bundesdatenschutzgesetz fehle im hessischen Datenschutzgesetz beispielsweise eine Rechtsgrundlage für die Videoüberwachung durch öffentliche Stellen. Eine Ausnahme bilden hier nur besonders gefährdete öffentliche Einrichtungen. Hier sieht der Datenschutzbeauftragte den Gesetzgeber in der Pflicht.Während der Datenschutzbeauftragte Beschwerden über immer weitere fest installierte Kameras bereits seit einiger Zeit gewöhnt ist, kam nun allerdings eine Neuerung hinzu: Eingaben zur Videoüberwachung durch Flugdrohnen mit HD-Kamera. Deren Einsatz ist dann problematisch, wenn die Aufnahmen einen Personenbezug erkennen lassen oder aber gezielt öffentlich zugängliche Bereiche aufgenommen werden, erklärte er.
Das Problem besteht dann häufig darin, dass die verantwortliche Stelle oder Person in den meisten Fällen nicht ausfindig gemacht werden kann, da die Personen, die die Drohnen steuern, in vielen Fällen entweder weit entfernt stehen oder aus anderen Gründen nicht ohne weiteres identifiziert werden können.
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