Neue AGB: Skype wird Datenspeicherung ausweiten
Skype ändert zum 29. März 2014 die AGB. Die wichtigsten Änderungen betreffen die neuen Speichervorschriften und Blockaden. Neu hinzukommt eine Passage für R-Anrufe. Dazu gibt es Preisanpassungen für weltweite Telefonate.
Skype kündigt mit dem Inkrafttreten der neuen AGB zum 29. März 2014 an, "Nachrichten und über Skype versendete Inhalte" auf den eigenen Servern zwischenzuspeichern. Derzeit werden solche Protokolle nur lokal ausgeführt. Die neue Speicherung soll laut Skype der verbesserten Synchronisation zwischen Accounts mit denen man auf mehreren Geräten angemeldet ist dienen. Allerdings dürften bei dieser Ankündigung auch gleich einige Alarmglocken angehen, denn es bedeutet für Microsoft eine verstärkte offizielle Zugriffsmöglichkeit auf die gesamte Kommunikation.
"Nachrichten werden im Allgemeinen so lange von Skype gespeichert, bis Sie eine Nachricht oder Ihr Nachrichtenprotokoll gelöscht haben, sofern nichts anderes gesetzlich erforderlich oder gestattet ist. Skype behält sich das Recht vor, die Inhalte, die in oder über die Software, Produkte und Skype-Websites eingegeben werden, zur Durchsetzung der vorliegenden Bedingungen zu überprüfen."
Außerdem räumt sich Skype ein, künftig Blockaden für Kommunikationen einzurichten, die den neuen AGB widersprechen. Die Liste an Beispielen hat Skype nun deutlich ausgeweitet. Es war schon zuvor untersagt, Skype für Tätigkeiten zu nutzen, die gegen Gesetze verstoßen oder anderweitig "beanstandbar" sind.
Zu den Preisänderungen schreibt Skype, dass es sich dabei um regelmäßige Anpassungen handelt. Diese fallen bei Anrufen mit Vorauszahlung an und treten zum 10. März in Kraft.
Bei den Anrufen ins Festnetz gibt es noch eine Option, die ebenfalls neu in die AGB integriert wurde: Die neue Passage für R-Anrufe gilt für Anrufe aus seinem Skype-Account, die man in das Festnetz der USA oder nach Kanada führt, ohne selbst das benötigte Skype-Guthaben zu besitzen.
"R-Gespräche werden über einen Skype-Partner für folgende Anrufziele zur Verfügung gestellt. Sie tragen keine Kosten und müssen weder über Skype-Guthaben noch über ein Abonnement verfügen. Es ist jedoch erforderlich, dass Sie dem Angerufenen per Sprachanweisung Ihren Namen nennen und dieser die Fixkosten übernimmt, welche durch das R-Gespräch entstehen, sofern diese Funktion vom Kommunikationsanbieter unterstützt wird. R-Gespräche dauern höchstens 60 Minuten. Danach müssen Sie die Nummer neu wählen."
Aber Achtung: Wer den neuen AGB nicht zustimmen möchte, muss nun seinen Account aktiv kündigen beziehungsweise löschen. Ein Widerspruch gegen die AGB ist so nicht möglich. Die neuen AGB gelten ab Ende März ansonsten automatisch als akzeptiert.
"Nachrichten werden im Allgemeinen so lange von Skype gespeichert, bis Sie eine Nachricht oder Ihr Nachrichtenprotokoll gelöscht haben, sofern nichts anderes gesetzlich erforderlich oder gestattet ist. Skype behält sich das Recht vor, die Inhalte, die in oder über die Software, Produkte und Skype-Websites eingegeben werden, zur Durchsetzung der vorliegenden Bedingungen zu überprüfen."
Außerdem räumt sich Skype ein, künftig Blockaden für Kommunikationen einzurichten, die den neuen AGB widersprechen. Die Liste an Beispielen hat Skype nun deutlich ausgeweitet. Es war schon zuvor untersagt, Skype für Tätigkeiten zu nutzen, die gegen Gesetze verstoßen oder anderweitig "beanstandbar" sind.
Zu den Preisänderungen schreibt Skype, dass es sich dabei um regelmäßige Anpassungen handelt. Diese fallen bei Anrufen mit Vorauszahlung an und treten zum 10. März in Kraft.
Bei den Anrufen ins Festnetz gibt es noch eine Option, die ebenfalls neu in die AGB integriert wurde: Die neue Passage für R-Anrufe gilt für Anrufe aus seinem Skype-Account, die man in das Festnetz der USA oder nach Kanada führt, ohne selbst das benötigte Skype-Guthaben zu besitzen.
"R-Gespräche werden über einen Skype-Partner für folgende Anrufziele zur Verfügung gestellt. Sie tragen keine Kosten und müssen weder über Skype-Guthaben noch über ein Abonnement verfügen. Es ist jedoch erforderlich, dass Sie dem Angerufenen per Sprachanweisung Ihren Namen nennen und dieser die Fixkosten übernimmt, welche durch das R-Gespräch entstehen, sofern diese Funktion vom Kommunikationsanbieter unterstützt wird. R-Gespräche dauern höchstens 60 Minuten. Danach müssen Sie die Nummer neu wählen."
Aber Achtung: Wer den neuen AGB nicht zustimmen möchte, muss nun seinen Account aktiv kündigen beziehungsweise löschen. Ein Widerspruch gegen die AGB ist so nicht möglich. Die neuen AGB gelten ab Ende März ansonsten automatisch als akzeptiert.
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