Datensammler verkauft Profile zu Religion & Ethnie
Das Unternehmen Acxiom, einer der größten Daten-Analysten der Welt, sammelt und verkauft in Deutschland personenbezogene Daten zur ethnischen Herkunft von rund 15 Millionen Menschen.
Nach Informationen des Wirtschaftsmagazins Capital (kommende Ausgabe) bildet die Firma dabei auch Profile zur Religionszugehörigkeit von Bürgern und stuft diese ohne ihr Wissen und ohne ihre Einwilligung etwa als "außereuropäisch-islamisch" ein. Weitere Kategorien der Daten-Profile lauten "Spätaussiedler", "Balkan" oder auch "afrikanisch / südlich der Sahara".
Die personenbezogenen Datenprofile soll Acxiom weltweit an Interessenten verkaufen. "Wer weiß, wo die unterschiedlichen ethnischen Gruppen wohnen, ist klar im Vorteil", wirbt das Unternehmen in einer Broschüre zum "Ethno-Marketing", die 'Capital' vorliegt. Die Zugehörigkeit einer Person zu einem Kulturkreis werde auf der Basis einer Vor- und Nachnamens-Analyse identifiziert und mit amtlichen Informationen zur Anzahl der Ausländer abgeglichen.
Für jeden Straßenabschnitt Deutschlands könne Acxiom die Zugehörigkeit zu zehn Kulturkreisen ausweisen, wirbt die Firma. Zudem weise Acxiom auf Wunsch von Kunden "die ethnische Herkunft auch auf Personen-Ebene" aus, nenne also Namen und Adressen. Erkenntnisse aus der Analyse könnten damit "sofort vertrieblich nutzbar gemacht werden", heißt es - etwa für Postwurfsendungen oder zur "Selektionen kulturkreisbezogener Zielgruppenadressen".
Diese Form der Daten-Analyse wird von Datenschützern scharf kritisiert: "Das ist eindeutig rechtswidrig, weil hier besondere Arten personenbezogener Daten - nämlich zur Ethnie - für Werbezwecke verwendet werden, ohne dass von den Betroffenen eine explizite Einwilligung erfolgte", sagte der Datenschutzbeauftragte Schleswig-Holsteins, Thilo Weichert, gegenüber dem Magazin.
Verwunderung herrschte dem Bericht zufolge auch beim Hessischen Datenschutzbeauftragten, der für Acxiom Deutschland zuständig ist. "Solange sich die Datenverarbeitung nur an einen Sprachraum knüpft, ist das zulässig", erklärte der hessische Datenschützer Ralf Menger, "aber Kriterien wie 'islamisch' und 'Spätaussiedler' sind sehr fragwürdig, da Daten zur Religion und zur Ethnie nur mit Einwilligung der Betroffenen genutzt werden dürfen."
Menger kündigte an, jetzt prüfen zu wollen, welche Daten Acxiom verarbeitet. Bereits vor fünf Jahren habe man mit dem Unternehmen über das Ethno-Marketing gesprochen, so Menger, doch die rechtlich problematischen Kriterien habe es damals noch nicht gegeben. Der Geschäftsführer von Acxiom Deutschland, Carsten Diepenbrock, wies die Vorwürfe zurück und sagte gegenüber 'Capital', das "Ethno-Marketing" sei aus Sicht des Unternehmens datenschutzrechtlich einwandfrei.
Die personenbezogenen Datenprofile soll Acxiom weltweit an Interessenten verkaufen. "Wer weiß, wo die unterschiedlichen ethnischen Gruppen wohnen, ist klar im Vorteil", wirbt das Unternehmen in einer Broschüre zum "Ethno-Marketing", die 'Capital' vorliegt. Die Zugehörigkeit einer Person zu einem Kulturkreis werde auf der Basis einer Vor- und Nachnamens-Analyse identifiziert und mit amtlichen Informationen zur Anzahl der Ausländer abgeglichen.
Für jeden Straßenabschnitt Deutschlands könne Acxiom die Zugehörigkeit zu zehn Kulturkreisen ausweisen, wirbt die Firma. Zudem weise Acxiom auf Wunsch von Kunden "die ethnische Herkunft auch auf Personen-Ebene" aus, nenne also Namen und Adressen. Erkenntnisse aus der Analyse könnten damit "sofort vertrieblich nutzbar gemacht werden", heißt es - etwa für Postwurfsendungen oder zur "Selektionen kulturkreisbezogener Zielgruppenadressen".
Diese Form der Daten-Analyse wird von Datenschützern scharf kritisiert: "Das ist eindeutig rechtswidrig, weil hier besondere Arten personenbezogener Daten - nämlich zur Ethnie - für Werbezwecke verwendet werden, ohne dass von den Betroffenen eine explizite Einwilligung erfolgte", sagte der Datenschutzbeauftragte Schleswig-Holsteins, Thilo Weichert, gegenüber dem Magazin.
Verwunderung herrschte dem Bericht zufolge auch beim Hessischen Datenschutzbeauftragten, der für Acxiom Deutschland zuständig ist. "Solange sich die Datenverarbeitung nur an einen Sprachraum knüpft, ist das zulässig", erklärte der hessische Datenschützer Ralf Menger, "aber Kriterien wie 'islamisch' und 'Spätaussiedler' sind sehr fragwürdig, da Daten zur Religion und zur Ethnie nur mit Einwilligung der Betroffenen genutzt werden dürfen."
Menger kündigte an, jetzt prüfen zu wollen, welche Daten Acxiom verarbeitet. Bereits vor fünf Jahren habe man mit dem Unternehmen über das Ethno-Marketing gesprochen, so Menger, doch die rechtlich problematischen Kriterien habe es damals noch nicht gegeben. Der Geschäftsführer von Acxiom Deutschland, Carsten Diepenbrock, wies die Vorwürfe zurück und sagte gegenüber 'Capital', das "Ethno-Marketing" sei aus Sicht des Unternehmens datenschutzrechtlich einwandfrei.
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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