PayPal: Verwirrung um irrtümliche Gewinn-Mails
Zahlreiche Kunden des Bezahldienstleisters PayPal haben heute aufgrund eines "technischen Fehlers" eine Benachrichtigung bekommen, die ihnen einen Gewinn in Höhe von 500 Euro versprochen hat. Ob sie das Geld je sehen werden, ist fraglich.
Wie Caschys Blog berichtet, haben heute zahlreiche PayPal-Kunden eine E-Mail bekommen, die einen Gewinn von 500 Euro bekannt gab. Unter dem Titel "Willste? Kriegste!" schreibt der zu eBay gehörende Bezahldienst eindeutig: "Herzlichen Glückwunsch. Sie gehören zu den glücklichen Gewinnern!" Man wird dann aufgefordert, gleich in sein PayPal-Konto zu schauen, da der Betrag dort gutgeschrieben worden sei.
Zunächst glaubten viele Empfänger an einen gut gemachten Phishing-Versuch und ignorierten die Nachrichten schlichtweg. Schließlich hatten sie zuvor nirgends mitgespielt und können deshalb auch nicht(s) gewonnen haben. Andere vermuteten eine unseriöse Werbemasche von PayPal.
Eine derartige irrtümliche Gewinn-Benachrichtigung haben heute einige PayPal-Kunden erhalten
Mittlerweile steht fest: Die Nachricht stammt tatsächlich von PayPal. Das Unternehmen hat nun ein Statement veröffentlicht, in dem man von einem "technischen Fehler" spricht. Man entschuldigt sich und betont, dass die Verlosung nicht stattgefunden habe.
Derzeit würden noch die Transaktionen identifiziert, die im Gewinnspielzeitraum (27.05. - 31.05.2013) getätigt worden sind, damit würde die teilnahmeberechtigten Kunden identifiziert. Danach kommt es zur Verlosung, die Gewinner werden dann separat benachrichtigt.
Das Motto von PayPal ist also "Keep calm & carry on". Ob das Unternehmen tatsächlich so leicht davonkommt, ist aber offen. Denn wie die Stiftung Warentest auf ihrer Webseite Test schreibt, hat der Gesetzgeber zu solchen Gewinnzusagen "klare Regeln" aufgestellt. Laut §661a BGB ist ein Unternehmer verpflichtet, den Preis zu leisten. Das Bürgerlichen Gesetzbuch im Wortlaut: "Ein Unternehmer, der Gewinnzusagen (...) an Verbraucher sendet und durch die Gestaltung dieser Zusendungen den Eindruck erweckt, dass der Verbraucher einen Preis gewonnen hat, hat dem Verbraucher diesen Preis zu leisten."
Laut Test ist die Expertenmeinung hierzu eindeutig: "Diese Regel ist streng auszulegen." Auch wenn es ein Versehen war, könnte PayPal den "Gewinn" auszahlen müssen. Die Konsumentenschützer empfehlen deshalb allen, die eine derartige Mail bekommen haben, diese vorerst nicht zu löschen.
Zunächst glaubten viele Empfänger an einen gut gemachten Phishing-Versuch und ignorierten die Nachrichten schlichtweg. Schließlich hatten sie zuvor nirgends mitgespielt und können deshalb auch nicht(s) gewonnen haben. Andere vermuteten eine unseriöse Werbemasche von PayPal.
Eine derartige irrtümliche Gewinn-Benachrichtigung haben heute einige PayPal-Kunden erhalten
Mittlerweile steht fest: Die Nachricht stammt tatsächlich von PayPal. Das Unternehmen hat nun ein Statement veröffentlicht, in dem man von einem "technischen Fehler" spricht. Man entschuldigt sich und betont, dass die Verlosung nicht stattgefunden habe.
Derzeit würden noch die Transaktionen identifiziert, die im Gewinnspielzeitraum (27.05. - 31.05.2013) getätigt worden sind, damit würde die teilnahmeberechtigten Kunden identifiziert. Danach kommt es zur Verlosung, die Gewinner werden dann separat benachrichtigt.
Das Motto von PayPal ist also "Keep calm & carry on". Ob das Unternehmen tatsächlich so leicht davonkommt, ist aber offen. Denn wie die Stiftung Warentest auf ihrer Webseite Test schreibt, hat der Gesetzgeber zu solchen Gewinnzusagen "klare Regeln" aufgestellt. Laut §661a BGB ist ein Unternehmer verpflichtet, den Preis zu leisten. Das Bürgerlichen Gesetzbuch im Wortlaut: "Ein Unternehmer, der Gewinnzusagen (...) an Verbraucher sendet und durch die Gestaltung dieser Zusendungen den Eindruck erweckt, dass der Verbraucher einen Preis gewonnen hat, hat dem Verbraucher diesen Preis zu leisten."
Laut Test ist die Expertenmeinung hierzu eindeutig: "Diese Regel ist streng auszulegen." Auch wenn es ein Versehen war, könnte PayPal den "Gewinn" auszahlen müssen. Die Konsumentenschützer empfehlen deshalb allen, die eine derartige Mail bekommen haben, diese vorerst nicht zu löschen.
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