Neues Gesetz soll Gewinnspiele am Telefon stoppen
Der Westen' berichtet, plant die Bundesregierung eine neue Regelung, nach der Gewinnspielverträge, die nur am Telefon abgeschlossen wurden, nicht bindend sind. Um Forderungen stellen zu können, müssen die Anbieter zukünftig schon ein unterzeichnetes schriftliches Dokument vorlegen können, hieß es.
Der dafür gedachte Gesetzesentwurf wurde im Bundesjustizministerium ausgearbeitet. Aktuell liegt er auch anderen Ministerien vor, damit diese sich über ihn abstimmen können. Im nächsten Schritt soll die Bundesregierung als solches über ihn entscheiden und dann in den Bundestag einbringen.
Die neue Regelung soll insbesondere Methoden von Abzockern unterbinden, bei denen Angerufene vorgeblich in Gewinnspiellisten eingetragen werden sollen. Dabei wird auch die Kontoverbindung abgefragt. Diese Informationen nutzt man dann, um Mitgliedsbeiträge abzubuchen, von denen den Teilnehmern anfangs nichts mitgeteilt wurde und die nun mit vollendeten Tatsachen konfrontiert werden. Oft werden hier im Monat 50 Euro und mehr fällig.
Im Zuge dessen sollen auch die Bußgelder für unerwünschte Werbeanrufe deutlich aufgestockt werden können. Bisher galt hier eine Obergrenze von 50.000 Euro, zukünftig sollen es bis zu 300.000 Euro sein können. Außerdem soll nun auch der Einsatz automatischer Anruf-Systeme untersagt werden. In der Bundesregierung hofft man so, durch steigende Kosten entsprechende Methoden unrentabel zu machen.
Die bestehenden gesetzlichen Regelungen in dem Bereich schufen bereits erste Grenzen für Werbeanrufer und Gewinnspielabzocker. Und obwohl diese immer stärker durchgesetzt wurden - so stiegen die summierten Bußgelder von 2009 bis 2011 von 93.000 auf 8,4 Millionen Euro - gab es noch genug Schlupflöcher. Verbraucherschützer drängten daher schon länger auf Nachbesserungen.
Wie 'Der dafür gedachte Gesetzesentwurf wurde im Bundesjustizministerium ausgearbeitet. Aktuell liegt er auch anderen Ministerien vor, damit diese sich über ihn abstimmen können. Im nächsten Schritt soll die Bundesregierung als solches über ihn entscheiden und dann in den Bundestag einbringen.
Die neue Regelung soll insbesondere Methoden von Abzockern unterbinden, bei denen Angerufene vorgeblich in Gewinnspiellisten eingetragen werden sollen. Dabei wird auch die Kontoverbindung abgefragt. Diese Informationen nutzt man dann, um Mitgliedsbeiträge abzubuchen, von denen den Teilnehmern anfangs nichts mitgeteilt wurde und die nun mit vollendeten Tatsachen konfrontiert werden. Oft werden hier im Monat 50 Euro und mehr fällig.
Im Zuge dessen sollen auch die Bußgelder für unerwünschte Werbeanrufe deutlich aufgestockt werden können. Bisher galt hier eine Obergrenze von 50.000 Euro, zukünftig sollen es bis zu 300.000 Euro sein können. Außerdem soll nun auch der Einsatz automatischer Anruf-Systeme untersagt werden. In der Bundesregierung hofft man so, durch steigende Kosten entsprechende Methoden unrentabel zu machen.
Die bestehenden gesetzlichen Regelungen in dem Bereich schufen bereits erste Grenzen für Werbeanrufer und Gewinnspielabzocker. Und obwohl diese immer stärker durchgesetzt wurden - so stiegen die summierten Bußgelder von 2009 bis 2011 von 93.000 auf 8,4 Millionen Euro - gab es noch genug Schlupflöcher. Verbraucherschützer drängten daher schon länger auf Nachbesserungen.
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